Dabei war am Scooter keine nötiges Versicherungskennzeichen angebracht. Zudem stellte sich heraus, dass das Gefährt als gestohlen gemeldet war. Folglich war die Fahrt für den 20-Jährigen an Ort und Stelle beendet. Es wurde ein Strafverfahren wegen Diebstahls und eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. (pm)