Feuerwehr

Änderung bei der Freiwilligen Feuerwehr geplant

Symbolbild Bild: Diana Hahn
Die Freiwilligen Feuerwehren sind ein Eckpfeiler in der kommunalen Sicherheitsstruktur. Um die Personalnot zu lindern, plant der Freistaat Bayern eine Gesetzesänderung.

Die aktuelle Altersgrenze für den aktiven Dienst in freiwilligen Feuerwehren liegt bei 65 Jahren. Doch das soll sich bald ändern, denn das Bayerische Innenministerium arbeitet an einem neuen Gesetzentwurf, der im Laufe des Jahres im Bayerischen Landtag noch eingebracht wird: „Wir wollen das maximale Dienstalter auf 67 Jahre anheben, weil die Altersgrenze nicht mehr zeitgemäß ist und sonst die Einsatzbereitschaft der Wehren gefährdet ist“, erklärt der CSU-Landtagsabgeordnete Wolfgang Fackler.

Geänderte Lebensgewohnheiten und Nachwuchsförderung

Der Bürgerbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung kennt die Forderung aus vielen Gesprächen mit Vertretern der 160 freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Donau-Ries. Auch der Landesfeuerwehrverband sowie der Bayerische Städte- und Gemeindetag stehen hinter dieser Forderung, die derzeit in der CSU-Landtagsfraktion sowie im Bayerischen Landtag diskutiert wird und Vorteile für knapp 7500 freiwillige Feuerwehren in ganz Bayern bringen soll. „Die Neuregelung soll den demografischen Wandel, die geänderten Lebensgewohnheiten sowie die bessere Fitness auch im höheren Alter berücksichtigen und das Personal unserer Feuerwehren stärken“, so MdL Wolfgang Fackler. Mit einer Umsetzung ist voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 zu rechnen. 

Zur Stärkung der Feuerwehren soll auch die Förderung des Nachwuchses beitragen. Auch hier ist auf den Freistaat Bayern Verlass, denn alleine für die Nachwuchswerbung werden im Haushalt 2024/25 mehr als 550.000 Euro bereitgestellt. (dra)