Nach Eingang des Notrufs bei der Integrierten Leitstelle wurden Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei zum Unfallort beordert. Bei Eintreffen der Einsatzkräfte hatten sich die beiden Insassen des Kleinhelikopters bereits selbst aus dem stark beschädigten Hubschrauber befreit. Nach Erstversorgung durch den Rettungsdienst stellte sich heraus, dass der 57-jährige Pilot völlig unverletzt geblieben war. Sein 25-jähriger Fluggast hatte leichte Prellungen an der Hand erlitten, womit beide Insassen den Absturz den Umständen entsprechend relativ glimpflich überstanden haben. Deutlich umfangreicher sind die Sachschäden an dem havarierten Helikopter, die sich nach ersten Schätzungen auf ca. 400.000 Euro belaufen könnten.
Erste Erkenntnisse aus der von Beamten der Polizeiinspektion Rain mit Unterstützung eines Flugunfallsachbearbeiters der Polizeiinspektion Augsburg Ost durchgeführten Unfallaufnahme deuten darauf hin, dass der Helikopter zum Unfallzeitpunkt ein Schwebeflug genanntes Flugmanöver in etwa 1-3 Meter Höhe auf dem Flugplatzgelände durchführte. In dessen Verlauf stürzte der Hubschrauber aus noch nicht geklärter Ursache in eine Grünfläche neben der Startbahn.
Im Auftrag der sachleitenden Staatsanwaltschaft Augsburg wurde ein Gutachter zur Klärung möglicher technischer Ursachen für den Absturz hinzugezogen. Die Untersuchungen des Gutachters am Helikopter dauern derzeit noch an. Hierfür wird die Unfallstelle durch die Feuerwehr Genderkingen ausgeleuchtet. (dra)