Gerichtsurteil

Vorläufiger Schlusspunkt unter Aufenthaltsstreit

Symbolbild Bild: pixabay
Ende des vergangenen Jahres klagte ein Nigerianer gegen seine Ausweisung. Nun ist ein Urteil gefällt und die Angelegenheit damit vorerst beendet.

Zu der Berichterstattung Anfang Dezember letzten Jahres über die Aufenthaltsbeendigung eines nigerianischen Staatsangehörigen, der in einem Heroldinger Malerbetrieb beschäftigt war, ist ein vorläufiger Schlusspunkt zu verzeichnen.

Bekanntlich konnte der nigerianische Staatsangehörige seine im Jahr 2019 begonnene Ausbildung zum Maler nicht erfolgreich abschließen, weshalb ihm die Ausländerbehörde keine Aufenthaltserlaubnis mehr zu Beschäftigungszwecken erteilen durfte. Im einem sogenannten Eilrechtschutzverfahren bestätigte das Verwaltungsgericht Augsburg Mitte Dezember die Rechtsauffassung der Ausländerbehörde und lehnte den Eilantrag des Mannes ab.

Nachdem sich zudem in einem anderweitigen Verwaltungsverfahren außerhalb des Landkreises Donau-Ries per Zufall abzeichnete, dass der Nigerianer beim deutschen Generalkonsulat in Lagos eventuell gefälschte Personalpapiere für seine Wiedereinreise im Herbst 2019 vorgelegt hatte, entschied sich der Mann nun doch, Deutschland zeitnah freiwillig verlassen zu wollen. Nach Absprache mit der Ausländerbehörde erfolgte Ende Januar die Ausreise des Nigerianers in sein Heimatland. (pm)