„Die Errichtung und der Betrieb kommunaler Schwimmbäder ist laut Verfassung eigentlich eine Aufgabe der jeweiligen Gemeinden und Städte. Doch der Freistaat Bayern will die Kommunen auch bei dieser Aufgabe unterstützen, damit unsere Kinder auch weiterhin wohnortnah Schwimmen lernen können“, verdeutlicht der CSU-Stimmkreisabgeordnete Wolfgang Fackler. Das Programm hat eine Laufzeit von 6 Jahren, von 2019 bis 2024, und ist mit insgesamt 120 Millionen Euro ausgestattet.
Auch Hallenbäder, die keinen schulischen Bedarf nachweisen können, können das Programm in Anspruch nehmen, wenn keine andere Förderung greift. „Gerade für diesen weitergehenden Punkt habe ich mich in den Beratungen eingesetzt,“ so MdL Wolfgang Fackler, „da in Hallenbädern vor allem im ländlichen Raum viel zu selten Schulschwimmen angeboten werden kann, um im Ergebnis eine generelle Schulschwimmen-Förderung nach FAG zu erhalten. Ich freue mich deshalb umso mehr, dass damit auch eine Ersatz-Förderung für Hallenbäder geschaffen wurde“, so MdL Fackler.
Der Freistaat Bayern übernimmt demnach bis zu maximal 55 Prozent der förderfähigen Sanierungskosten von Schwimmbecken, Umkleiden und Technikbereichen. Der durchschnittliche Fördersatz wird entsprechend der individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen bei ca. 25 Prozent liegen. Interkommunale Lösungen sollen besonders berücksichtigt werden. Nicht förderfähig sind Sauna- oder Spaßbad-Bereiche, wie Sprungbecken und Wellenbecken.
Dass es gelungen ist, ein Sonderförderprogramm für Freibäder mit dem neuen Haushalt aufzusetzen, sei ein Erfolg der CSU-Landtagsfraktion, so MdL Fackler. „Der Freistaat Bayern beweist einmal mehr, dass er die Kommunen bei ihren Herausforderungen nicht allein lässt.“ In Bayern gibt es rund 860 kommunale Hallenbäder und Freibäder. Der Mittelbedarf für die Sanierung von Freibädern beträgt derzeit etwa 480 Millionen Euro. In den nächsten Wochen wird das Programm mit den kommunalen Spitzenverbänden endgültig abgestimmt, damit die neuen Richtlinien möglichst bald in Kraft treten können und eine Förderung der anstehenden Maßnahmen beginnen kann. (pm)