Wagenknechthaus darf abgerissen werden

Nun herrscht Klarheit: Das Haus in der Reichsstraße darf abgerissen werden. Bild: DRA
Der Abbruchbescheid der Stadt Donauwörth für das Wagenknechthaus in der Reichsstraße 12/12a ist bestandskräftig. Das wurde jetzt von der Regierung von Schwaben mitgeteilt. 
Bekanntlich hat die Stadt Donauwörth am 11. August diesen Jahres einen Abbruchbescheid für das alte Bürgerhaus erteilt. Das alte Bürgerhaus in der unteren Reichsstraße stammt aus dem Jahr 1317 und ist eines der ältesten Bürgerhauser in ganz Bayern. Das Landesdenkmalamt sprach sich zuletzt gegen den Abriss aus und nannte das Vorgehen einen “Verfahrensfehler”. Auch der Landesdenkmalrat forderte die Stadt Donauwörth auf, die Bedeutung des Baudenkmals entsprechend zu würdigen. Zu Diskussion kam man auch bei der Frage ob das Gebäude grundsätzlich sanierungsfähig ist und ob der Denkmalschutz bei der Abbruchgenehmigung ausreichend bedacht wurde. Nun hatte die Regierung von Schwaben als höhere Denkmalbehörde den Sachverhalt intensiv geprüft.
Bereits Ende Oktober war deshalb bei einem gemeinsamen Treffen des Regierungspräsidenten von Schwaben, Karl Michael Scheufele, Generalkonservator Prof. Mathias Pfeil und Oberbürgermeister Armin Neudert in Augsburg vereinbart worden, dass die Stadt die Begründung im Abbruchbescheid ergänzen und nachreichen muss. Dieser Vereinbarung sei die Stadt unverzüglich nachgekommen.
Sanierung durch Eigentümer bleibt unrealistisch
Die Regierung von Schwaben rügt in ihrer Stellungnahme zwar den formalen Ablauf des Verfahrens, folgt der Argumentation der Stadt aber in den wesentlichen Punkten. So sei von einer Sanierung durch den Eigentümer des Gebäudes nicht auszugehen, andere Kauf- oder Nutzungsinteressenten seien nicht in Sicht und in der Vergangenheit abgesprungen. Eine Nutzung des Gebäudes für Wohnen und gewerbliche Einheiten sei aufgrund der geringen Raumhöhen von zum Teil nur 1,37 Metern nicht möglich.
„Hinter uns liegen beim Thema Wagenknechthaus schwierige Monate. Insbesondere unzutreffende Behauptungen in der Öffentlichkeit, denen wir unsererseits mit Hinblick auf das laufende Verfahren und berechtigte Schutzinteressen Dritter, wie beispielsweise des Eigentümers oder des Investors, nicht entgegentreten konnten, haben Stadt und Verwaltung sehr gefordert“, so Oberbürgermeister Armin Neudert. So war beispielsweise wiederholt die Ansicht geäußert worden, ein Gutachten habe ergeben, dass gut 60 Prozent der Gebäudeteile erhaltungsfähig seien. Tatsächlich beziehe sich diese Zahl nur auf die Holzteile tragender Konstruktionen, und damit bei weitem nicht auf das ganze Gebäude. Auch müssten insbesondere fast alle hölzernen Verbindungskonstruktionen laut Gutachten in jedem Fall weitgehend ersetzt werden. „Dass nun Klarheit geschaffen ist und der Abbruchbescheid der Stadt von der Aufsichtsbehörde gehalten wird, ist wichtig, auch für die Entwicklung der Innenstadt, um die es uns hier geht“, so Oberbürgermeister Armin Neudert.
Historische Teile des Gebäudes sollen konserviert werden. 
Ziel sei es jetzt, einzelne historische Teile des Gebäudes wie beispielsweise Balkenverbindungen des Dachstuhles herauszulösen, zu konservieren und für die Öffentlichkeit – anders als bislang -  sichtbar zu machen, heißt es in einer Presseerklärung der Stadt.  In welcher Weise solche Balkenverbindungen sichtbar gemacht werden, ist noch unklar. Die Stadt sieht sich - entgegen anders lautender Behauptungen - dem Denkmalschutz verpflichtet und habe sich immer wieder auch stadtplanerisch und finanziell umfangreich engagiert. So zum Beispiel bei der Restaurierung des heutigen Fachärztezentrums Maximilium, dem zuvorigen Hotel Krebs, oder dem Forum für Bildung und Energie (VHS-Gebäude) im Spindeltal mit der Sicherung und Freilegung der Grundmauern der Mangoldburg. (pm/mk)