Anträge auf Gewährung der Vereinspauschale bis 3. März 2025 einreichen
Das Landratsamt Donau-Ries weist die Sport- und Schützenvereine darauf hin, dass Anträge auf Gewährung der Vereinspauschale bis spätestens 3. März 2025 bei der Behörde vorliegen müssen.