2. Mai 2022, 16:52
Planfeststellungsbeschluss

Staatsstraße 2047: Ersatzneubau der Donaubrücke bei Marxheim

Symbolbild Bild: pixabay
Die Regierung von Schwaben hat den Planfeststellungsbeschluss für den Ersatzneubau der Donaubrücke bei Marxheim im Verlauf der St 2047 erlassen. Damit sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung dieser Baumaßnahme geschaffen.

Die bestehende Spannbetonbrücke (Baujahr 1953) befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand und ist derzeit nur noch einstreifig im Wechsel befahrbar. Die Planung sieht vor die alte Brücke abzubrechen und durch einen Neubau zu ersetzen. Die Länge der Ausbaustrecke beträgt ca. 580 m. Für die Fahrbahn ist ein Querschnitt mit einer Fahrbahnbreite von 7,00 m vorgesehen.

Auch Fußgänger und Radfahrer werden künftig die Möglichkeit haben, die Donau in diesem Bereich über einen neuen straßenbegleitenden Geh- und Radweg (Breite von 2,50 m), der an der Nordseite des Bauwerks angelegt wird, sicher zu überqueren.
Zur Sicherstellung der Verkehrsfunktion wird eine Behelfsbrücke errichtet.

In dem seit Juli 2020 laufenden Planfeststellungsverfahren wurden die fachlich berührten Behörden und Verbände eingebunden sowie betroffene Privatpersonen beteiligt.

Die Regierung von Schwaben kommt in ihrem Beschluss nach Abwägung aller betroffenen Belange zu dem Ergebnis, dass der Ersatzneubau der Brücke in der geplanten Ausführungsgestaltung gerechtfertigt ist. Die Maßnahme ist erforderlich und dient der Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses auf dem einschlägigen Streckenabschnitt.

Jeweils eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und der festgestellten Unterlagen werden in der der Gemeinde Marxheim und der Verwaltungsgemeinschaft Rain sowie in den Gemeindekanzleien Niederschönenfeld und Feldheim vom 10. Mai 2022 bis einschließlich 23. Mai 2022 zur allgemeinen Einsicht ausgelegt. Zeit und Ort der Einsichtnahme werden auch dort jeweils ortsüblich bekannt gegeben. Darüber hinaus kann der Planfeststellungsbeschluss ab dem 10. Mai 2022 auch auf der Internetseite der Regierung von Schwaben unter www.regierung.schwaben.bayern.de in der Rubrik „Service“ – „Planfeststellung“ – „Aktuell laufende Planfeststellungsverfahren“ eingesehen werden. (pm)