Am 09. Mai wird eine Jobbörse von der Agentur für Arbeit Donauwörth und dem Jobcenter Donauwörth veranstaltet.
Donauwörth - Die Agentur für Arbeit Donauwörth und das Jobcenter Donauwörth bieten am 09. Mai 2017 von 09:00 Uhr bis 14:30 Uhr im Sitzungssaal der Agentur für Arbeit in Donauwörth, Zirgesheimer Str. 9 eine Zeitarbeitsbörse mit elf führenden Personaldienstleister aus der Region an.
Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeit oder Zeitarbeit – alles sind Begriffe, die dasselbe meinen: Eine Beschäftigungsform, bei der ein Arbeitnehmer von einem Zeitarbeitsunternehmen an einen Entleihbetrieb ausgeliehen wird, damit er dort arbeitet. Alle Besucher können mit den Donauwörther Personaldienstleistern ins Gespräch kommen, sich über das Thema Zeitarbeit eingehend informieren und ihr Bewerbungsprofil oder ihre mitgebrachten Bewerbungsunterlagen abgeben.
Als Zielgruppe kommen viele Menschen in Frage: „Neben ungelernten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern finden auch gut qualifiziertes Personal vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten“, informiert Richard Paul, Leiter der Agentur für Arbeit Donauwörth. „Bei vielen großen Firmen ist der Einstieg oft nur indirekt – über Zeitarbeitsfirmen – möglich. Eine Tätigkeit bei einem Zeitarbeitsunternehmen eröffnet ebenso Berufsrückkehrern eine Chance, nach Familien- oder Pflegezeiten erneut erfolgreich in der Arbeitswelt Fuß zu fassen.“
Die Zeitarbeit ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sind Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in einem Zeitarbeitsverhältnis fixiert. Im Gegensatz zu einem Minijob oder Praktikum handelt es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, bei dem man in die Arbeitslosen-, Kranken-, Unfall-, Pflege- und Rentenversicherung einbezahlt und Ansprüche erwerben kann. „Und egal, ob als geringqualifizierte Hilfskraft oder als Akademiker – durch die Beschäftigung als Leiharbeitnehmer bleibt man beruflich aktiv und kann Kontakte zu neuen potenziellen Arbeitgebern knüpfen“, so Richard Paul. Seit dem 1. April ist die „Höchstüberlassungsdauer“ – also die Einsatzdauer eines Zeitarbeiters – auf 18 Monaten beschränkt. Eine weitere neue Regelung ist, dass ein Zeitarbeitnehmer nach neun Monaten genauso bezahlt werden muss wie ein fest angestellter Arbeitnehmer, der die gleiche Arbeit macht.
Welchen Stellenwert die Zeitarbeit auf den stabilen Arbeitsmarkt im Landkreis Donau-Ries hat, spiegeln die folgenden Zahlen wider: Im Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit und des Jobcenters waren zuletzt im März mehr als 1.400 Stellenangebote von Seiten der Betriebe gemeldet. Davon meldeten Zeitarbeitsfirmen insgesamt 627 Stellen zu Besetzung. Das ist mehr als 40 Prozent. Im September 2016 waren über 60.000 Menschen im Landkreis Donau-Ries sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Davon waren 5,5 Prozent bei einer Zeitarbeitsfirma tätig (3.278 Personen). (pm)