Finanzen

BAföG-Rückzahlung: Was Absolventen beachten müssen

Symbolbild Bild: pixabay
Nach erfolgreichem Studienabschluss wartet auf viele Absolventen, die während ihrer Ausbildung BAföG-Leistungen erhalten haben, die Rückzahlung des Studiendarlehens.

BAföG-Rückzahlung leicht gemacht? Dann sollten sich ehemalige Geförderte frühzeitig mit den Modalitäten vertraut machen. Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Rückzahlung des BAföG-Darlehens.

Zuständigkeit für die BAföG-Darlehensrückzahlung

Das Bundesverwaltungsamt in Köln ist für die Rückforderung des zinsfreien BAföG-Darlehens verantwortlich. Rund 4,5 Jahre nach Ablauf der maximalen Förderdauer erhalten Absolventen vom Bundesverwaltungsamt einen Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid an ihre aktuelle Wohnanschrift. Dieser Bescheid enthält folgende Informationen:

  • Höhe der Darlehensschuld
  • Förderungshöchstdauer
  • Rückzahlungsmodalitäten
  • Angebot für einen Nachlass bei vorzeitiger Tilgung

BAföG-Empfänger sind verpflichtet, dem Bundesverwaltungsamt stets ihre aktuelle Wohnanschrift sowie Änderungen des Familiennamens mitzuteilen. Diese Mitteilungspflichten können schriftlich, per E-Mail oder online erfüllt werden. Sollte dem Bundesverwaltungsamt die aktuelle Adresse nicht vorliegen und eine Ermittlung erforderlich sein, werden pauschal 25 Euro in Rechnung gestellt.

Um Verzögerungen bei der Zustellung des Feststellungs- und Rückzahlungsbescheids zu vermeiden und zusätzliche Kosten zu umgehen, ist es ratsam, die Kontaktdaten beim Bundesverwaltungsamt stets auf dem neuesten Stand zu halten. So kann ein reibungsloser Ablauf der BAföG-Darlehensrückzahlung gewährleistet werden.

Zeitlicher Ablauf der BAföG-Rückzahlung

Der zeitliche Ablauf der BAföG-Rückzahlung ist genau festgelegt und beginnt nicht sofort nach Studienabschluss. Absolventen haben eine gewisse Schonfrist, bevor die Rückzahlung beginnt. Diese Zeit können sie nutzen, um sich beruflich zu etablieren und finanziell zu stabilisieren. Der typische Ablauf sieht wie folgt aus:

  • Studienabschluss und Ende der Förderung
  • Karenzzeit von 4,5 Jahren
  • Zustellung des Feststellungs- und Rückzahlungsbescheids
  • Beginn der Rückzahlung

Diese Struktur ermöglicht es den Absolventen, sich nach dem Studium zunächst auf den Berufseinstieg zu konzentrieren, ohne sofort mit Rückzahlungsverpflichtungen konfrontiert zu werden. Es ist jedoch wichtig, diese Zeit zu nutzen, um sich auf die kommende finanzielle Verpflichtung vorzubereiten.

Modalitäten der BAföG Rückzahlung

Die Rückzahlung des BAföG-Darlehens erfolgt in Form einer Ratenzahlung, die seit April 2020 monatlich 130 Euro beträgt. In der Regel ist dieser Betrag für drei Monate im Voraus zu entrichten, sodass eine Summe von 390 Euro fällig wird. Ein besonderer Vorteil des BAföG-Darlehens ist, dass es während der gesamten Laufzeit zinslos bleibt und somit ein zinsfreies Darlehen darstellt.

Allerdings gilt es zu beachten, dass bei einem Zahlungsrückstand von mehr als 45 Tagen das Darlehen mit 6 Prozent der jeweiligen Restschuld verzinst wird. Um dies zu vermeiden, bietet sich die Möglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung an. Diese ist bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens jederzeit möglich und wird zudem mit einem prozentualen Nachlass belohnt.

Für Absolventen, die nach Beginn der Rückzahlungspflicht über ein geringes Einkommen verfügen, besteht die Option einer vorübergehenden Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung. Hierfür muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Der aktuelle Freibetrag liegt bei 1.690 Euro und erhöht sich, wenn Kinder zu versorgen sind oder ein Ehegatte bzw. Lebenspartner berücksichtigt werden muss.

Zahlungsmöglichkeiten und Kontoverbindung

Für die Rückzahlung des BAföG-Darlehens stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Das Bundesverwaltungsamt bietet folgende Optionen an:

  • Überweisung
  • Dauerauftrag
  • SEPA-Lastschriftmandat

Bei der Überweisung und dem Dauerauftrag ist es wichtig, die korrekte Kontoverbindung und das entsprechende Kassenzeichen anzugeben. Das SEPA-Lastschriftmandat bietet den Vorteil, dass die Zahlungen automatisch erfolgen und somit keine Termine verpasst werden. Unabhängig von der gewählten Zahlungsmethode sollten Darlehensnehmer stets sicherstellen, dass ausreichend Geld auf dem Konto verfügbar ist, um Verzugsgebühren zu vermeiden.

Möglichkeiten zur Reduzierung der Darlehensschuld

Für BAföG-Empfänger, die ihr Studium ab September 2019 begonnen haben, gelten besondere Rückzahlungsobergrenzen. Die maximale Rückzahlungssumme beträgt hierbei 77 Monatsraten oder aktuell 10.010 Euro. Eine eventuell verbleibende Restschuld wird automatisch erlassen, ohne dass ein gesonderter Antrag gestellt werden muss.

Für Darlehensschulden aus BAföG-Leistungen, die vor September 2019 bewilligt wurden, gilt eine Darlehensdeckelung von 10.000 Euro. Nach Ablauf des Rückzahlungszeitraums von 20 Jahren erfolgt ebenfalls ein Erlass der Restschuld, sofern der Darlehensnehmer seinen Zahlungs- und Mitwirkungspflichten nachgekommen ist oder nur geringfügige Verstöße vorliegen.

Um den Rückzahlungsprozess zu vereinfachen, steht das BAföG-online Portal zur Verfügung. Hier können Antragsformulare und erforderliche Nachweise bequem hochgeladen werden. Das Portal erleichtert die Kommunikation mit dem BAföG-Amt und trägt dazu bei, den administrativen Aufwand für beide Seiten zu reduzieren.

Durch die Rückzahlungsobergrenzen und die Möglichkeit des Erlasses der Restschuld wird sichergestellt, dass BAföG-Empfänger nicht übermäßig belastet werden. Die Darlehensdeckelung sorgt dafür, dass die Rückzahlungsverpflichtung in einem überschaubaren Rahmen bleibt und die finanzielle Zukunftsplanung erleichtert wird.

Vorzeitige Rückzahlung und Nachlässe

Eine attraktive Option zur Reduzierung der Darlehensschuld ist die vorzeitige Rückzahlung. Das Bundesverwaltungsamt bietet hierfür folgende Nachlässe an:

  • Bei vollständiger Tilgung: Nachlass von bis zu 50% auf die Restschuld
  • Bei Teilzahlungen: Nachlass von bis zu 39% auf den Teilbetrag

Die genaue Höhe des Nachlasses hängt vom Zeitpunkt der vorzeitigen Rückzahlung ab. Je früher die Rückzahlung erfolgt, desto höher fällt der Nachlass aus. Diese Regelung soll Anreize schaffen, das Darlehen möglichst schnell zurückzuzahlen und gleichzeitig die finanzielle Belastung für die Absolventen zu reduzieren.

Härtefallregelungen und Stundungsmöglichkeiten

In besonderen Lebenslagen können Darlehensnehmer von Härtefallregelungen profitieren. Folgende Situationen können zu einer Stundung oder einem Erlass der Rückzahlungsverpflichtung führen:

  • Arbeitslosigkeit
  • Krankheit oder Behinderung
  • Erziehung von Kindern
  • Pflege von Angehörigen

In diesen Fällen ist es wichtig, frühzeitig Kontakt mit dem Bundesverwaltungsamt aufzunehmen und die persönliche Situation darzulegen. Oft können individuelle Lösungen gefunden werden, die die aktuelle Lebenssituation berücksichtigen und eine temporäre Entlastung ermöglichen.

Fazit

Die erfolgreiche Rückzahlung des BAföG-Darlehens ist für Absolventen gut machbar, wenn sie über die notwendigen Informationen verfügen. Es ist entscheidend, dass die aktuelle Anschrift dem Bundesverwaltungsamt stets mitgeteilt wird und fristgerecht auf den Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid reagiert wird. Bei einem geringen Einkommen besteht die Möglichkeit, eine vorübergehende Freistellung zu beantragen. Zudem begrenzen Rückzahlungsobergrenzen und die Option eines Erlasses nach 20 Jahren die finanzielle Belastung für die ehemaligen Studierenden.

Langfristige finanzielle Planung

Um die BAföG-Rückzahlung erfolgreich zu meistern, ist eine langfristige finanzielle Planung unerlässlich. Absolventen sollten folgende Aspekte berücksichtigen:

  • Erstellung eines realistischen Budgets unter Berücksichtigung der monatlichen Raten
  • Aufbau von Rücklagen für unvorhergesehene Ausgaben
  • Regelmäßige Überprüfung der finanziellen Situation
  • Nutzung von Möglichkeiten zur vorzeitigen Rückzahlung, wenn die finanzielle Lage es zulässt

Eine vorausschauende Planung hilft dabei, die Rückzahlung des BAföG-Darlehens in den persönlichen Finanzplan zu integrieren und mögliche Engpässe frühzeitig zu erkennen. So kann die Rückzahlung ohne übermäßige Belastung erfolgen und der Start ins Berufsleben gelingt ohne finanzielle Stolpersteine.

Dieser Artikel wurde uns von einem Partner zur Verfügung gestellt und ergänzt das redaktionelle Angebot von Donau-Ries-Aktuell. Der Inhalt muss nicht zwangsläufig mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen und ist eine bezahlte Werbepartnerschaft.