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Enerix

Das neue Solarspitzengesetz

Nachhaltig in die Zukunft: Neubauten mit Photovoltaikanlagen können die neuen Regelungen des Solarspitzengesetzes für einen höheren Eigenverbrauch nutzen. Bild: Enerix
Das Solarspitzengesetz, offiziell "Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen", wurde im Februar vom Bundestag verabschiedet und ist seit dem 25. Februar 2025 in Kraft. Es bringt wesentliche Änderungen für Besitzer von Photvoltaikanlagen mit sich - insbesondere für Neuanlagen.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

  • Steuerbarkeit: Photovoltaikanlagen ab 7 kWp müssen steuerbar sein und mit einem Smart Meter sowie einer Steuerbox ausgestattet werden.
  • Einspeisebegrenzung: Nicht steuerbare Anlagen dürfen maximal 60 % ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen.
  • Vergütung: Bei negativen Börsenstrompreisen entfällt die Einspeisevergütung – Betreiber erhalten in diesen Zeiten kein Geld für ihren eingespeisten Strom.
  • Direktvermarktung: Auch kleinere Anlagen unter 100 kWp können nun direkt am Strommarkt teilnehmen.
  • Speichernutzung: Das Gesetz fördert Batteriespeicher, um das Netz zu entlasten und den Eigenverbrauch zu maximieren.

Was bedeutet das für PV-Anlagenbesitzer?

Für Betreiber bestehender Photovoltaikanlagen ändert sich durch das neue Gesetz grundsätzlich nichts – es sei denn, sie entscheiden sich freiwillig für eine Umstellung auf die neuen Regelungen. Anders sieht es für Besitzer neuer Anlagen aus: Sie müssen die technischen Vorgaben erfüllen und ihre Anlage mit einem Smart Meter sowie einer Steuerbox ausstatten, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

Besonders der Eigenverbrauch von Solarstrom wird durch das Gesetz attraktiver. Da die Einspeisevergütung bei negativen Börsenstrompreisen entfällt und nicht steuerbare Anlagen nur noch 60 % ihrer Nennleistung einspeisen dürfen, lohnt es sich mehr denn je, möglichst viel selbst zu verbrauchen. Hier setzen intelligente Energiemanagement-Systeme und Batteriespeicher an: Wer seinen Strom gezielt nutzt und speichert, kann unabhängiger vom öffentlichen Netz werden und langfristig Kosten sparen.

Zusätzlich bietet das Gesetz mehr Flexibilität für Anlagenbetreiber. Durch dynamische Stromtarife und die Möglichkeit zur Direktvermarktung auch für kleinere Anlagen unter 100 kWp ergeben sich neue Chancen, den eigenen Solarstrom wirtschaftlich zu nutzen.

So profitieren Verbraucher von den neuen Regelungen

Wer das Potenzial seiner PV-Anlage optimal nutzen möchte, sollte auf moderne Energiespeicher und intelligente Steuerung setzen. „Das Solarspitzengesetz macht den Eigenverbrauch noch wichtiger. Mit einem Batteriespeicher und einem Energiemanagementsystem können Anlagenbetreiber ihre Unabhängigkeit vom Strommarkt deutlich steigern“, erklärt Christofer Csernik, Geschäftsführer von enerix Aichach-Friedberg und enerix Westendorf.

Als erfahrener Fachbetrieb unterstützt enerix Westendorf Hausbesitzer bei der optimalen Nutzung ihres Solarstroms:

Batteriespeicher-Nachrüstung, um mehr Solarstrom selbst zu nutzen
Smart Meter für eine transparente Kontrolle des Stromverbrauchs
Energiemanagement-Apps (enerixControl) zur intelligenten Steuerung der Anlage
Wallboxen, um Elektrofahrzeuge mit eigenem Solarstrom zu laden

Im Rahmen von regelmäßig stattfindenden enerix-Infoabenden können Bauherren und Sanierer mehr über solare Energieerzeugung erfahren. Weitere Informationen und eine individuelle Beratung unter enerix.de

Dieser Artikel wurde uns von einem Partner zur Verfügung gestellt und ergänzt das redaktionelle Angebot von Donau-Ries-Aktuell. Der Inhalt muss nicht zwangsläufig mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen und ist eine bezahlte Werbepartnerschaft.