Nördlingen - Auch im Personalbereich gilt es wieder fit ins neue Jahr zu kommen. Dies erfordert die rechtssichere Umsetzung der Auswirkungen des Koalitionsvertrages vom 12.03.2018 (177 Seiten), sowie des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts mit Einführung einer Brückenteilzeit, des Jahressteuergesetzes 2018, der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung mit neuen Anforderungen an den Datenschutz im Arbeitsverhältnis und der ersten Erfahrungen mit dem Entgelttransparenzgesetz. Zudem sind die neuen Lohnsteuer-Richtlinien 2019, Änderungen im Meldeverfahren und neue BMF-Schreiben sowie Rechtsprechung zur Firmenwagenbesteuerung zu beachten. Ebenso wichtig sind neue Verwaltungsanweisungen und aktuelle Rechtsprechung - sofort zum Jahreswechsel - , wie z.B.: zur Besteuerung von Sachbezügen und zu Rechen-/ Grenz-/ und Sachbezugswerten 2019 ...
In einem Praxisseminar „Aktuelles zum Jahreswechsel“ am 14.12.2018, 9.00 bis 17.00 Uhr im Technologie Centrum Westbayern erfahren die Teilnehmer aus der Sicht des Unternehmens, wie sie die zahlreichen Änderungen für das Jahr 2019 für das Unternehmen vorteilhaft, für die Mitarbeiter gerecht und im Einklang mit den Finanzbehörden sowie Sozialversicherungsträgern umsetzen können.
Außerdem erhalten die Teilnehmer neueste Informationen über die arbeitsrechtlichen Gesetzesänderungen und der dazugehörigen aktuellen Rechtsprechung. (pm)
Aktuell sind noch Plätze frei und Anmeldungen möglich. Interessierte melden sich bitte beim Technologie Centrum Westbayern (TCW), Tel. 09081 8055-100 oder unter anmeldung@tcw-donau-ries.de. Weitere Informationen, Seminare und Veranstaltungen auch im Internet unter www.tcw-donau-ries.de.