Ein Schnelltest ergab einen Wert von 2 Promille. Deshalb wurde eine Blutentnahme angeordnet. Da der Fahrer keinen Wohnsitz in Deutschland hatte, wurde vom Staatsanwalt eine Sicherheitsleistung angeordnet. (pm)
Ein Schnelltest ergab einen Wert von 2 Promille. Deshalb wurde eine Blutentnahme angeordnet. Da der Fahrer keinen Wohnsitz in Deutschland hatte, wurde vom Staatsanwalt eine Sicherheitsleistung angeordnet. (pm)