Infektionsschutzgesetz

Darum wurde bei der Trauerfeier in Rain nicht eingeschritten

Symbolbild Bild: pixabay
Eine Ausnahmegenehmigung durch den Bürgermeister Karl Rehm ermöglichte am Freitag eine Beerdigung mit mehr als einhundert Gästen auf dem Friedhof in Rain. Nun zeigt sich aber, Rehm hätte die Genehmigung gar nicht erteilen dürfen.

Wie berichtet, versammelten sich rund 150 Gäste - Augenzeugen sprechen von bis zu 400 - am Freitagnachmittag auf dem Friedhof in Rain, um einer Verstorbenen das letzte Geleit zu ermöglichen. Damit verstießen die Anwesenden, gegen die aktuellen Infektionsschutzbestimmungen, wonach nur maximal 25 Personen aus dem engsten Kreis der Beisetzung beiwohnen dürfen. Aufgrund der zahlreichen spontan angereisten Teilnehmer, entschieden sich Bürgermeister Karl Rehm und die Polizeiinspektion Rain vor Ort, eine Ausnahmegenehmigung auszusprechen, um die Beisetzung durchführen zu können. 

Allerdings obliegen die Entscheidungen, eine Ausnahmegenehmigung auszusprechen, alleine dem Leiter der Kreisverwaltungsbehörde. In der 11. Fassung der Infektionsschutzverordnung heißt es wie folgt: "Ausnahmegenehmigungen können im Einzelfall auf Antrag von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt werden, soweit dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist." Demnach hätte nicht Bürgermeister Karl Rehm eine Ausnahmegenehmigung erteilen dürfen, sondern allein Landrat Stefan Rößle in Absprache mit dem Gesundheitsamt. Legt man diese Rechtsauffassung zu Grunde, so war die Ausnahmegenehmigung nicht gültig und demnach haben alle Anwesenden gegen die aktuellen Infektionsschutzbestimmungen verstoßen und müssten eigentich mit einer Anzeige rechnen.

Polizei drängte auf Genehmigung

Deshalb war der Vorfall in Rain heute auch Thema im Landratsamt in Donauwörth. Landrat Rößle ließ den Fall von seinen Mitarbeitenden prüfen und kam zu dem oben genannten Schluss. "Wir wurden im Vorfeld nicht informiert und waren folglich nicht in die Situation eingebunden", so der Landrat im Gespräch mit unserer Redaktion. "Am heutigen Montag wurde ich auch von der zuständigen Stelle im Polizeipräsidium Schwaben Nord angerufen und mir wurde der Sachverhalt erläutert. Demnach hatte das Präsidium den Bürgermeister gedrängt, eine Ausnahmegenehmigung auszusprechen, die durch den anwesenden Bürgermeister zwei Mal abgelehnt wurde. Erst, als sich abzeichnete, dass die Situation nicht ohne massiven Einsatz zu lösen wäre, stimmte der Bürgermeister der Veranstaltung zu", so Rößle weiter.

Persönliche Anrgiffe auf den Bürgermeister

Nach wie vor beschäftigt das Thema selbstverständlich auch Bürgermeister Karl Rehm an diesem Montag. "Mich erreichen zahlreiche Nachrichten. Natürlich ernte ich auch Zuspruch für diese Entscheidung, allerdings gibt es sehr viele negative und beleidigende Kommentare, die unter die Gürtellinie gehen", so der Bürgermeister. Seine Facebook-Seite nahm er aus diesem Grund heute offline. Rehm steht zur Entscheidung, die er gemeinsam mit der Inspektion Rain und dem Präsidium in Augsburg getroffen hat.

Auf Anfrage antworte das zuständige Polizei Präsidium heute wie folgt: "Unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit und dem Charakter der Veranstaltung wurde dann in Absprache mit der Verwaltungsbehörde durch diese kurzfristig entschieden, die Situation nicht eskalieren zu lassen und die Beisetzung unter Beachtung der Hygieneschutzmaßnahmen - die auch größtenteils eingehalten wurden - trotz der deutlich überschrittenen Personenzahl stattfinden zu lassen."

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