Augsburg/Donauwörth - Einige besondere Vorkommnisse im Fall der im August 2016 getöteten Frau aus Donauwörth, kamen am vierten Verhandlungstag vor der 8. Strafkammer des Augsburger Landgerichts zur Sprache. Solche besonderen Vorkommnisse beschrieb auch ein 41-Jähriger, der ein Geschäft gegenüber des Wohnhauses der getöteten Frau betreibt, in seiner Aussage. Ihm gegenüber soll das Opfer Befürchtungen geäußert haben, dass sie in nächster Zeit zu Tode kommen könnte: "Sie hat befürchtet, dass jemand sie ermorden möchte und dass der Verdacht dann auf ihren Sohn fällt, weil nur wenige Personen über ihren sozialen Umgang bescheid wussten. Außerdem befürchtete sie, dass sich ihr Sohn in einer solchen Situation ungeschickt verhalten könnte und sich so in Widersprüche verstricken könnte", so der 41-Jährige.
Auch wen sie unter Verdacht hat, habe sie dem Ladeninhaber gesagt: "Ihr Hauptverdächtiger war ihr Ex-Mann. Weil sie glaubte, dass dieser vorhabe wieder Kontakt zum gemeinsam Sohn aufzunehmen." Als Grund für das plötzliche Interesse vermutete das Opfer finanzielle Interessen. "Sie hat mir gesagt, dass ihr Ex-Mann wohl herausgefunden hat, dass der Sohn jetzt studiert", so der Zeuge. Von einem "studierten Sohn", versprach sich der Vater, so die Vermutung des Opfers, finanzielle Hilfe. Auf Grund jahrelanger Heroin- und Alkoholabhängigkeit ist der Vater des Angeklagten schwer Herzkrank. Sein Hausarzt attestierte ihm auf Grund seiner Erkrankung eine Reiseunfähigkeit. Diese bestätigte der anwesende Sachverständige nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen. Die geplante Aussage vor dem Schwurgericht ist deshalb derzeit nicht möglich.
Die Richter schienen den Aussagen des 41-Jährigen Ladeninhabers allerdings nur bedingt Glauben zu schenken, da sich dieser nur bruchstückhaft, an manche Dinge aber sehr detailliert erinnerte. Warum er nicht die Polizei informiert habe, wenn sich dir Frau ihm anvertraut habe, wollte Richter Thomas Junggeburth vom Zeugen wissen. Dieser gab an die Frau für so intelligent gehalten zu haben, dass sie sich selbst an die Polizei wenden würde, wenn es wirklich ernst wird. Durch die Nachfragen des Gerichts wurde deutlich, dass sie die Aussagen des 41-Jährigen für wenig plausibel hielten. Der Ladenbesitzer rechtfertigte seine Aussagen damit, dass die Erinnerung erst "nach und nach zurückkäme".
Die Verhandlung wird fortgesetzt.