Im Rahmen der laufenden Schwerpunktkontrollaktion zur Reduzierung der Unfallzahlen, insbesondere von tödlichen Verkehrsunfällen, führten die Verkehrspolizei Donauwörth und die Polizeiinspektion Rain am vergangenen Freitag, 09.08.24, an zwei Örtlichkeiten an der B16 Verkehrskontrollen durch.
Vor dem Hintergrund, dass regelmäßig überhöhte Geschwindigkeit, sowie Alkohol- und Drogeneinfluss als Unfallursache Relevanz hat, erfolgte einmal eine Geschwindigkeitsmessung auf der B16 im Abschnitt zwischen der Abfahrt Neuhofweg und Burgheim. Bei dieser, von den Mittagsstunden bis in den frühen Abend laufende, Kontrolle wurden 54 Verstöße registriert, die noch im Verwarnungsbereich lagen. Dazu kamen 66 Geschwindigkeitsüberschreitungen, die mit einem Bußgeld geahndet werden müssen. Drei dieser Anzeigen haben auch ein Fahrverbot zur Folge. Einer dieser drei Fahrer zeigte ein besonders gefährliches Verhalten, bei ihm wurde eine Geschwindigkeit von 159 km/h, bei erlaubten 100 km/h, gemessen. Eine solch massive Geschwindigkeitsüberschreitung führt zu einer Bußgeldverdoppelung, was in dem konkreten Fall neben dem Fahrverbot 960 Euro Bußgeld und zwei Punkte bedeutet.
Drogeneinfluss im Straßenverkehr
Zusätzlich erfolgte unter Mitwirkung von Beamten der VPI Donauwörth, der Polizeiinspektion Zentrale Dienste und der PI Rain eine mehrstündige Fahrzeugkontrolle an der Lechbrücke der B16. Die Resultate dieser Kontrolle, bei der insbesondere der Pkw-Verkehr im Fokus stand, belegen, dass Rauschmittelkonsum ein präsentes Thema im Straßenverkehr ist. Bei zwei Fahrzeugführern konnte festgestellt werden, dass sie unter Einfluss von Drogen ihre Fahrzeuge lenkten. Eine Blutentnahme zur Feststellung der konkreten Beeinflussung, sowie eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen §24a StVG sind die Folge. Zusätzlich musste auch eine Fahrt unter Drogeneinwirkung verhindert werden, da derjenige als Mitfahrer eines der beiden vorgenannten mit dem Pkw weiterfahren wollte, jedoch selbst noch unter Drogeneinfluss stand.
Neben diesen Feststellungen in Zusammenhang mit Drogen stellten die kontrollierenden Beamten auch 10 Fahrzeugführer fest, die den Gurt nicht angelegt hatten. Ein Fahrzeug hatte massiv abgefahrene Reifen, was für Fahrer und Halter eine Ordnungswidrigkeitenanzeige bedeutet. Dazu führten 16 Fahrzeugführer ihren Führerschein nicht mit, wozu sie lt. Straßenverkehrsordnung verpflichtet sind. (dra)