Es wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Wasserzähler frei zugänglich sind. Dort, wo die Ableser niemand antreffen, werden sie Ablesekarten hinterlassen. Die Stadtwerke Nördlingen bitten, diese ausgefüllt bis spätestens 16. Januar 2019 zurückzusenden. Ansonsten wird die Verbrauchsgebühr gemäß § 11 (2) der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Nördlingen durch Schätzung festgesetzt.
Installationsanlagen regelmäßig überprüfen
In diesem Zusammenhang empfehlen die Stadtwerke Nördlingen außerdem, die Installationsanlagen in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Undichte Leitungen oder Armaturen können einen erhöhten Wasserverbrauch und damit hohe Kosten verursachen.(pm)