Die von den Stadtwerken Nördlingen hierzu eingesetzten Mitarbeiter sind verpflichtet, auf Verlangen ihre Dienstausweise vorzuzeigen.
Dort, wo die Ableser niemand antreffen, werden sie Ablesekarten hinterlassen. Die Stadtwerke Nördlingen bitten, diese ausgefüllt bis spätestens 15. Januar 2020 zurückzusenden. Ansonsten wird die Verbrauchsgebühr gemäß § 11 (2) der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Nördlingen durch Schätzung festgesetzt.
Installationsanlagen regelmäßig überprüfen
In diesem Zusammenhang empfehlen die Stadtwerke Nördlingen außerdem, die Installationsanlagen in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Undichte Leitungen oder Armaturen können einen erhöhten Wasserverbrauch und damit hohe Kosten verursachen. (pm)