Diese Berücksichtigung für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2020 erfolgt im Rahmen der üblichen Endabrechnung. Eine Zwischenablesung ist deswegen nicht notwendig. Besonderheiten im Rahmen der Jahresendablesung werden mit Zusendung des Ablesebriefes durch die Stadtwerke im Dezember mitgeteilt. (pm)