Die Maske ist sicher
Elefantenrüssel, Zauberstäbe, Elfenbänder – nichts davon darf in die Speichen gelangen und zu einem Absturz führen. Selbst die schönsten aller Verkleidungen dürfen weder das Sichtfeld noch die Hörfähigkeit des Radlers einschränken. Daher rät Steffen Reddel, 1. Vorsitzender des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs ADFC Donau-Ries „Im Zweifelsfall nehmen Sie die Maske vor der Fahrt lieber ab.“ Wenn auch das Rad passend verkleidet werden soll, muss darauf geachtet werden, dass es weiterhin verkehrstauglich ist. Lichter und Reflektoren müssen sichtbar bleiben, blinkende Lichter sind nicht erlaubt.
Dieser Pfosten bleibt
Lässt man das Rad während des Faschingsumzug stehen, empfiehlt es sich, es nicht an Schildern anzubringen, sondern an den fest installierten Fahrradständern. So vermeidet man böse Überraschungen, wenn das Verkehrszeichen wieder abmontiert wurde.
Ich fahr allein – du fährst allein
Selbst wenn es so praktisch scheint – auch in der Narrenzeit dürfen keine weiteren Personen auf dem Rad mitgenommen werden. Eine Ausnahme sind Kinder bis sieben Jahre auf dem Kindersitz oder im Anhänger.
Gefahr am Boden
Schmutz, leere Flaschen, aber vor allem Glasscherben sind eine große Gefahr für Radler. „Vorausschauendes Fahren ist immer geboten,“ so Reddel. „Nach einem Faschingsumzug ist es aber besonders wichtig, um einen Platten oder gar einen Sturz zu vermeiden“.
Alles hat ein Ende
Wer nach einer Faschingsparty mit dem Rad heimfährt, sollte dazu auch in der Lage sein. Ab 1,6 Promille gelten Radfahrer als absolut fahruntauglich. Es drohen empfindliche Geldstrafen, eine medizinisch-psychologische Untersuchung, der Entzug des Führerscheins und ein Radfahrverbot. Ab 0,3 Promille kann es zu Geldstrafen und Punkten in Flensburg kommen, wenn auffälliges Fahrverhalten festgestellt wird oder wenn es zu einem Unfall kommt.
Der ADFC Donau-Ries wünscht allen eine närrische – vor allem aber eine gesunde und unfallfreie fünfte Jahreszeit. (pm)