Um zu verhindern, dass Vereine aufgrund der Corona-Pandemie Nachteile bei der Beantragung der Vereinspauschale erleiden, werden bei den Bewilligungskriterien weitere Erleichterungen zugelassen. Für die im Jahr 2021 gestellten Anträge wird auf das Erfordernis eines Jugendanteils in Höhe von 10 % verzichtet, wenn der jeweilige Verein diese Voraussetzung im Vorjahr erfüllt hat. Sofern ein Verein auch das Mindest-Ist-Aufkommen von 70 % des Soll-Aufkommens aufgrund der Pandemie nicht erreicht, kann alternativ das Ist-Aufkommen des Bewilligungsjahres 2020 herangezogen werden.
Diese Erleichterung gilt nicht im Falle des Nichterreichens des geforderten Beitragsaufkommen, welche durch selbst gewählte Beitragsermäßigungen oder -freistellungen verursacht wurden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bagatellgrenze in Höhe von 500 Berechnungseinheiten weiterhin bestehen bleibt.
Bei den beim Landratsamt bereits eingereichten Anträgen werden die neuen Kriterien bei der Bearbeitung von Amts wegen berücksichtigt. Von Seiten der Vereine ist in diesen Fällen nichts weiteres zu veranlassen.
Auskünfte zu den Neuerungen der allgemeinen Fördervoraussetzungen sowie dem Berechnungsverfahren erteilt das Landratsamt Donau-Ries (Ansprechpartner/in: Rebecca Schneid, Tel. 0906/74-6050 und Roland Pickhard, Tel. 0906/74-115). (pm)