Ankündigung

Sportförderung 2025 – Antragsfrist nicht verpassen

Bild: Pixa Bay
Das Landratsamt Donau-Ries weist die Sport- und Schützenvereine darauf hin, dass Anträge auf Gewährung der Vereinspauschale bis spätestens 3. März 2025 bei der Behörde vorliegen müssen.

Die erforderlichen Antragsformulare stehen auf der Homepage des Landkreises unter www.donau-ries.de (Landratsamt & Verwaltung – Kreisfinanzen – Sportförderung im Landkreis Donau-Ries – Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale 2025) zum Download zur Verfügung. Auskünfte zu den allgemeinen Fördervoraussetzungen sowie dem Berechnungsverfahren erteilt Ihnen Frau Sabine Erdle Tel.: 0906/74-6050 oder E-Mail: sportfoerderung@lra-donau-ries.de (Landratsamt Donau-Ries).

Für die Antragstellung ist das entsprechende Formblatt mit allen Angaben und Anlagen insbesondere mit den Übungsleiterausweisen im Original oder auf elektronischem Wege (digitale Lizenz/Kopie der Lizenz) ggf. mit der Erklärung zur Teilung von Lizenzen, bis spätestens 03.03.2025 beim zuständigen Landratsamt einzureichen. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist, später eingereichte Anträge bzw. nachgereichte Übungsleiterausweise können nicht berücksichtigt werden. (dra)