Hinsichtlich der Einhaltung der aktuell geltenden Corona-Regelungen nach der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurden am Freitag, 03.12.2021 durch das Landratsamt Donau-Ries in Zusammenarbeit mit den Polizeiinspektionen Donauwörth, Nördlingen und Rain Kontrollen durchgeführt.
Insgesamt wurden 40 Betriebe aus folgenden Bereichen überprüft: elf Gastronomiebetriebe, zwölf Einzelhandelsgeschäfte, zwei Sportstätten, vier Freizeiteinrichtungen sowie elf körpernahe Dienstleistungsbetriebe.
Dabei wurden überwiegend stichprobenartig die Zugangsregelungen zu den jeweiligen Betriebsstätten (2G/2G+), die 3G-Regelung am Arbeitsplatz und die Maskenpflicht der Kunden, Betreiber und Beschäftigten kontrolliert. In mehreren Fällen erfolgte eine mündliche Verwarnung gegenüber Kunden hinsichtlich des richtigen Tragens der FFP2-Maske.
In einem Fall konnte eine Kundin die erforderliche vollständige Impfung nicht nachweisen. Gegen die Kundin und den Betreiber wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. In einem weiteren Fall konnte ein Betreiber weder einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorweisen. Auch in diesem Fall wird ebenfalls ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Insgesamt konnte von den Gewerbeamtsmitarbeitern des Landratsamtes und den Polizeibeamten fast ausschließlich ein vorbildliches Verhalten der jeweiligen Betreiber, Beschäftigten und Kunden vor Ort sowie eine große Kooperationsbereitschaft festgestellt werden. Weitere Kontrollen werden dennoch folgen.
Landrat Stefan Rößle dankt der Polizei und seinen Mitarbeitern für die Durchführung der Kontrollen. In dem Ergebnis sieht er die Bestätigung dafür, dass die Menschen die Corona-Situation im Landkreis ernst nehmen und die Regelungen zum allergrößten Teil einhalten. „Allen Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis gilt hierfür mein ausdrücklicher Dank“, so der Landrat. (pm)