Zum Schutz der Bevölkerung rief die Bayerische Staatsregierung am 16.03.2020 den Katastrophenfall aus. Die Polizei im Bayern appelliert an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger, die nun ausgesprochene Ausgangsbeschränkung einzuhalten. Diese dient dem Gemeinwohl und der Gesunderhaltung jedes einzelnen. Darüber hinaus ist es eine gesetzliche Verpflichtung der Polizei, die in der Bekanntmachung formulierten und erlassenen Beschränkungen und Verbote zu kontrollieren und zu überprüfen.
"Das tun wir bereits seit 00:00 Uhr", erklärt Heidi Lange von der Polizeiinspektion Donauwörth. Auch die Inspektion in Nördlingen hat die Kontrollen verstärkt, wie uns Markus Grimm von der dortigen Inspektion bestätigt. "Unsere Streifen sind in unserem Dienstbereich unterwegs und kontrollieren die Einhaltung der Allgemeinverfügung. Dafür haben wir auch Unterstützung von der Bereitschaftspolizei aus München erhalten", so Lange weiter. "Wir sind angewiesen, bei Verstößen entsprechend zu handeln. Natürlich versuchen wir es mit einer Ansprache. Sollte diese nicht fruchten, so müssen die Personen mit eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit rechnen. Das Bußgeld kann hier bis zu 25.000 Euro betragen." Einen ähnlichen Wortlaut verwendet auch Markus Grimm. "Gemeinsam mit der Verstärkung durch die Bereitschaftspolizei kontrollieren wir den Dienstbereich und hoffen auf Verständnis der Bürger," so der Oberkommissar.
Bisher wurden im Bereich Nordschwaben keine Verstöße gegen die Allgemeinverfügung festgestellt. Die Beamten machen aber deutlich, dass die Einsatzkräfte klar angewiesen sind, bei Verstößen nicht lange zu diskutieren, sondern zu reagieren.