Nachdem es zuletzt öffentliche Diskussionen um die vom Gesundheitsamt des Landkreises Donau-Ries gemeldeten Infektionszahlen gab, hat die Regierung von Schwaben die Vorgehensweise bestätigt. Die gemeldeten Infektionszahlen sind maßgeblich für die von Seiten des Robert Koch Institutes berechneten Inzidenzwerte. Die Regierung hat dem Landratsamt nun bestätigt, dass allein der jeweils tagesaktuelle Inzidenzwert, veröffentlicht auf den Seiten des RKI, für die in Bayern geltenden inzidenzabhängigen Öffnungsschritte maßgeblich ist: „Dies ist in § 3 der 12. BayIfSMV und in § 28b IfSG so verbindlich vorgegeben; eine Ausnahmemöglichkeit besteht nicht.“
Nachmeldungen haben keine Auswirkung auf tagesaktuellen Inzidenzwert
Zudem können inzidenzabhängige Öffnungen nur dann erfolgen, wenn das Einvernehmen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege erfolge, das „ausschließlich nur dann erteilt wird, wenn die jeweiligen hierfür in der 12. BayIfSMV festgesetzten Sieben-Tages-Inzidenz-Bedingungen (gemäß RKI-Werten) vollumfänglich erfüllt sind. Die Gesundheitsämter sind gehalten, Korrekturen vorzunehmen, bzw. nachzumelden, wenn sich Meldedaten aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben auf Testbefunden im Nachhinein als falsch herausstellen.“ Derartige Nachmeldungen haben keine Auswirkung auf den tagesaktuell vom RKI veröffentlichten Inzidenzwert und somit auch keine Auswirkung auf die Zeitschiene der inzidenzabhängigen Öffnungsschritte. (pm)