3. August 2022, 16:20
Aufruf

Appell zur frühzeitigen Auffrischungsimpfung

Bild: pixabay
Ab 1. Oktober 2022 Nachweis des vollständigen Impfschutzes im Regelfall nur noch bei drei Impfungen. Das Landratsamt Donau-Ries und der BRK – Kreisverband Nordschwaben erinnern mit einer Pressemitteilung daran, Auffrischungsimpfungen jetzt durchführen zu lassen.

Das Landratsamt Donau-Ries und das BRK – Kreisverband Nordschwaben als Betreiber der Impfzentren in Donauwörth und Nördlingen erinnern die Bürgerinnen und Bürger daran, dass sich nach derzeitiger Rechtlage (§ 22a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz) die Voraussetzungen für das Vorliegen eines vollständigen Impfschutzes gegen das Coronavirus ab dem 1. Oktober 2022 ändern werden.

Noch bis einschließlich 30. September 2022 gilt man im Regelfall dann als vollständig geimpft im Rechtssinne, wenn man über den Nachweis von zwei Einzelimpfungen verfügt. Ab 1. Oktober ist jedoch die 1. Auffrischungsimpfung, also in der Regel eine dritte Einzelimpfung Voraussetzung für das Vorliegen eines vollständigen Impfschutzes. Ausnahmen bestehen weiterhin in bestimmten Fällen, in denen ein spezifischer positiver Antikörpertest vor der ersten Impfung oder eine durch PCR-Test bestätigte Infektion vor oder nach der zweiten Impfung nachgewiesen werden kann.

Die Änderungen ab dem 1. Oktober 2022 betreffen dabei ausschließlich den rechtlichen Impfstatus. Dieser kann u. a. relevant sein für Einreisebestimmungen, die Erfüllung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht oder im Falle einer erneuten Verschärfung der pandemiebezogenen Schutzmaßnahmen im Herbst/Winter, z. B. bei Wiedereinführung von 2G/3G-Regelungen.

Unberührt hiervon bleiben die entsprechenden STIKO-Empfehlungen. Diese beinhalten bereits seit Längerem die Empfehlung einer 1. Auffrischungsimpfung für alle Personen ab 12 Jahren sowie eine 2. Auffrischungsimpfung für bestimmte (vulnerable) Personengruppen.Landratsamt und BRK appellieren an die Bürgerinnen und Bürger, die noch keine Auffrischungsimpfung(en) in Anspruch genommen haben, die Gelegenheit jetzt dafür zu nutzen, da die Impfzentren derzeit noch gering ausgelastet sind und schon im Hinblick auf die Rechtsänderung ab 1. Oktober mit einer Zunahme der Impfnachfrage zu rechnen ist. So gehen sie nicht nur in medizinischer Hinsicht gut gerüstet in den Herbst/Winter, sondern sind auch rechtlich auf der sicheren Seite.

Mobilen Sonderimpfaktionen:

 

  • Am Mittwoch, 10.08.2022 im Rathaus der Gemeinde Megesheim (Bugstraße 11, 86750 Megesheim) in der Zeit von 15:30 Uhr – 19:00 Uhr.
  • Am Donnerstag, 11.08.2022 in der Turnhalle/Sporthalle der Gemeinde Wolferstadt (Schulstraße 7, 86709 Wolferstadt) in der Zeit von 15:30 Uhr – 19:00 Uhr.
  • Am Mittwoch, 17.08.2022 in Wemding im Foyer der Stadthalle (Polsinger Weg 5, 86650 Wemding) in der Zeit von 15:00 Uhr – 19:00 Uhr.

Angeboten werden jeweils Erst,- Zweit- und Auffrischimpfungen mit den Impfstoffen von BioNTech, Moderna und Novavax.

Eine Registrierung und Terminbuchung unter https://intern.impfzentren.bayern/citizen oder telefonisch unter 0906/746680 wäre wünschenswert, ist aber nicht zwingend erforderlich. (pm)