Totschlag-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert 10 Jahre Haft für Donauwörther

Der 22-Jährige auf der Anklagebank im Landgericht Bild: Mara Kutzner
Seit Anfang Mai läuft der Prozess gegen einen jungen Mann aus Donauwörth, er soll im August 2016 seine Mutter solange geschlagen, gestoßen oder getreten haben, bis sie an inneren Verblutungen erstickte. Die Anklage lautet am neunten Prozesstag nicht mehr Totschlag, sondern Körperverletzung mit Todesfolge. Das Urteil wird heute erwartet. 

Donauwörth/Augsburg - Die Staatsanwältin ist sich sicher, der Angeklagte 22-jährige aus Donauwörth ist schuld an dem Tod seiner Mutter. Sie forderte in ihrem Plädoyer eine 10-jährige Haftstrafe für den jungen Mann - allerdings nicht wegen Totschlags, sondern wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Denn man könne nicht nachweisen, dass der Mann seine Mutter tatsächlich zu Tode bringen wollte, der Vorsatz der Körperverletzung läge aber vor.

Für die Staatsanwältin ergibt sich nach den neun Prozesstagen am Augsburger Landgericht ein "geschlossenes Bild an Indizien". Nur eine Person - nämlich der Angeklagte - hielt sich zur Tatzeit in der gemeinsamen Wohnung von Mutter und Sohn auf. Im Gesicht der Toten wurde DNA ihres Sohnes gefunden, und zwar exakt in den Bereichen in denen Gewalteinwirkung stattgefunden haben. Grund für die Auseinandersetzung zwischen Mutter und Sohn, sei laut der Juristin gewesen, dass die 42-Jährige am Morgen ihres Todestages eine Behandlung in der Tagesklink abgesagt hatte, obwohl sie ihrem Sohn versprochen hatte, den Termin wahrzunehmen. Wie berichtet, litt die Frau seit Jahren an einer schweren psychischen Erkrankung.

Die Verteidiger Bernd Scharinger und Florian Engert plädieren hingegen auf Freispruch. "Es gibt keinen einzigen direkten Beweis für eine Täterschaft", so Engert. Weder sei geklärt wie, warum noch durch wen die Frau im Sommer 2016 zu Tode kam. Die gefundene DNA könnte über naturgemäße Übertragung im alltäglichen Leben im gemeinsamen Haushalt auf den Körper der Toten gelangt sein.

Außerdem stellt Engert die Frage, ob ausreichend ermittelt wurde. Laut einem Gutachten wurde eine schwache positive Spermaspur an der Leiche entdeckt. Rechtsanwalt Bernd Scharinger brachte eine neue Vermutung ins Spiel, wie die Frau ums Leben gekommen ist. Die 42-Jährige hätte am Vorabend eine Männerbekannschaft mit nach Hause gebracht. "Es gibt Drittspuren, die man nicht zuordnen kann" so der Strafverteidiger.

Unter Tränen versicherte der 22-Jährige Student nochmals, dass er mit dem Tod seiner Mutter nichts zu tun hat. "Ich weiß, dass ich meine Mutter nicht getötet habe und ich will alles dafür tun, dass die Tat aufgeklärt wird", so der Angeklagte.

Wie das Gericht entscheidet, wird sich heute Nachmittag zeigen. Um 15 Uhr soll das Urteil verkündet werden.