Überstunden, Arbeiten am Wochenende und in der Nacht: Im Landkreis Donau-Ries ist das für die rund 2.620 Beschäftigten des Gastgewerbes alles andere als ungewöhnlich. Ebenso wenig für die 4.100 Mitarbeiter in der Ernährungsindustrie. Damit die Belastung jedoch erträglich bleibt, schreibt das Arbeitszeitgesetz maximale Arbeitsstunden und Ruhepausen vor. Genau darum fürchtet nun die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten.
Landkreis - Die NGG Schwaben warnt mit Blick auf Arbeitgeber-Forderungen innerhalb der Großen Koalition davor, dass es zu einer Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes „durch die Hintertür“ kommen könnte – mit erheblichen Folgen für Tausende Beschäftigte in der Region. So ist im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD von „Experimentierräumen“ die Rede, „um eine Öffnung für mehr selbstbestimmte Arbeitszeit der Arbeitnehmer und mehr betriebliche Flexibilität zu erproben“. Bayerns Wirtschaftsminister Pschierer hatte sich mehrfach für eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes nach österreichischem Modell ausgesprochen.
„Aber Österreich ist hier ein schlechtes Vorbild. Seit September sind dort 12-Stunden-Tage und eine Wochenarbeitszeit von bis zu 60 Stunden möglich“, kritisiert NGG-Geschäftsführer Tim Lubecki. Flexibilität im Job könne nicht einseitig auf Kosten der Beschäftigten gehen. Auf dem heimischen Arbeitsmarkt sei längst etwas aus der Balance geraten: So leisteten Arbeitnehmer in Bayern im vorletzten Jahr knapp 121 Millionen Überstunden – 66 Prozent davon unbezahlt. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Jutta Krellmann hervor (Quelle: Bundestags-Drucksache 19/70). Rechnet man die Überstunden in Vollzeit-Jobs um, entspricht das im Freistaat demnach knapp 74.000 Arbeitsplätzen.
„Auch im Kreis Donau-Ries subventionieren Beschäftigte jeden Tag Unternehmensgewinne durch Gratis-Stunden. Statt immer wieder zu fordern, die Arbeitszeiten zu lockern, sollten die Arbeitgeber die vorhandene Mehrarbeit lieber auf mehr Schultern verteilen und neues Personal einstellen“, fordert Lubecki.
Für Lubecki steht fest: „Das Arbeitszeitgesetz legt Mindeststandards für den Schutz von Gesundheit und Privatleben fest. Hier brauchen wir keine neuen Experimente.“ Flexible Lösungen im Betrieb könnten die Sozialpartner in ihren Branchen vereinbaren. So sei sichergestellt, dass die Belange der Beschäftigten berücksichtigt und nicht einseitig den Unternehmensinteressen geopfert würden, so der NGG-Geschäftsführer. Solche Regelungen böten schon heute ausreichend Spielraum für die Betriebe. „Denn wer die Tarifverträge einhält, bei dem kann etwa eine Hochzeitsfeier im Lokal auch mal länger gehen – ohne dass Köche und Kellner vor Arbeit umfallen.“ (pm)