Eine Warenlieferung unterblieb genauso wie eine Rücküberweisung. Da der Geschädigte in der Folge weder Geld noch Notebook hatte, zeigte er den Sachverhalt via Online-Anzeige bei der PI Donauwörth an. Die dortigen Beamten gehen nun einem Anfangsverdacht des Warenbetrugs nach.
Polizeilicherseits wird generell zur erhöhten Vorsicht bei Vorkasseüberweisungen in Zusammenhang mit privaten Onlineverkäufern geraten. (pm)