Vereinbarung

Beförderungskosten zur Realschule Rain werden nun doch übernommen

Die Realschule in Rain. Bild: Realschule Rain
Die Beförderungskosten der Burgheimer Schüler*innen zur Realschule Rain werden nun doch übernommen. Der Landkreise Donau-Ries und Neuburg-Schrobenhausen treffen eine Vereinbarung.

Seit Jahrzehnten besuchen Realschüler*innen aus dem benachbarten Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, vor allem aus dem Markt Burgheim, überwiegend die staatliche Realschule in Rain am Lech. Die Kosten für die Schülerbeförderung wurden bisher vom Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen als zuständiger Schulwegkostenträger übernommen.

Aufgrund einer Neuausrichtung der beiden Neuburger Realschulen ab dem Schuljahr 2022/2023 konnten nach den gesetzlichen Vorgaben die Schülerbeförderungskosten für die Schüler*innen aus Burgheim zur Realschule Rain aber nicht mehr übernommen werden.

Denn die Schülerbeförderungsverordnung sieht vor, dass nur die Kosten zur „nächstgelegenen Schule“ übernommen werden können. Nächstgelegen im Sinne des Gesetzes ist die Schule, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand zu erreichen ist. Dies war aufgrund der Neuausrichtung der Neuburger Schulen ab dem Schuljahr 2022/2023 nicht mehr die Realschule in Rain am Lech, sondern nunmehr die Realschule in Neuburg a.d. Donau. Dies führte bei vielen betroffenen Familien zu Unverständnis und Unmut.

Nun konnte aber doch noch eine für alle Seiten befriedigende Lösung gefunden werden, durch die den Schüler*innen aus Burgheim der Besuch der Realschule in Rain am Lech ermöglicht wird und zugleich einem zu großen Zustrom an die Paul-Winter-Realschule in Neuburg a.d. Donau entgegen gewirkt werden kann.

Vereinbarung sorgt für gleichmäßige Auslastung der Schulen

Zwischen den beiden Realschulen und den  beiden Landkreisen Donau-Ries und Neuburg-Schrobenhausen als jeweils zuständige Schulaufwandsträger konnte diese Woche eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden. Aufgrund der besonderen Umstände war es möglich, dass vom eigentlichen Grundsatz der Schülerbeförderungsverordnung in diesem konkreten Einzelfall abgewichen werden kann und nun doch wieder die Beförderungskosten zur Realschule Rain am Lech für Schüler*innen aus dem Markt Burgheim vom Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen übernommen werden können.

So wird zudem eine gleichmäßige Auslastung der beiden Schulen gewährleistet. Eine solche Ausnahme ist nur möglich, wenn beide Schulen und auch beide Sachaufwandsträger, hier die beiden Landkreise Donau-Ries und Neuburg-Schrobenhausen, zustimmen, was nunmehr der Fall ist. Die entsprechende Vereinbarung wurde nun von den beiden Landräten und den beiden Schulleitern auf unbestimmte Zeit geschlossen.

„Die Realschule Rain darf nun damit rechnen, dass auch in Zukunft Schüler*innen aus Burgheim die Schule besuchen, da die Schülerbeförderungskosten für sie nun weiterhin übernommen werden. Ohne Burgheimer Schülerinnen und Schüler hätte die Realschule Rain vermutlich bald Lehrerinnen und Lehrer abgeben müssen. Mittelfristig wäre auch zu befürchten gewesen, dass nicht mehr alle Klassenräume benötigt werden. Durch die Vereinbarung ist man von dieser Sorge nun befreit“, so Landrat Stefan Rößle. (pm)