Wie berichtet hatte sich am 26.08.2023 ein bislang unbekannter Tatverdächtiger Zutritt zu einer Duschkabine verschafft und die darin befindliche 15-Jährige auf sexuell genötigt. Eine Zeugin bemerkte den Hilferuf der Jugendliche und kam ihr zu Hilfe. Der Tatverdächtige ließ daraufhin von der 15-Jährigen ab und flüchtete in unbekannte Richtung.
„Die junge Frau hatte die Tat umgehend dem Rettungsdienst auf dem Gelände gemeldet, der daraufhin die Polizei alarmierte,“ berichtet Veranstalter Sam Mack im Interview mit unserer Redaktion. „Für uns war sofort klar, dass wir den Täter auf jeden Fall ausfindig machen wollen. Kein Mensch sollte gegen seinen Willen angefasst werden. Das ist unsere klare Meinung.“ Deshalb habe man sich von Anfang an sehr eng mit den ermittelnden Beamten der Polizei abgestimmt. „Leider sind alle Maßnahmen, die bisher gelaufen sind, nicht erfolgreich gewesen. Deshalb wurden wir angefragt, ob wir unser Bild- und Videomaterial zur Verfügung stellen. Der Anfrage haben wir zugestimmt", berichtet Veranstalter Mack. Während des Festivals wurden über 10.000 Fotos und hunderte Stunden Videomaterial von verschiedenen Fotograf*innen gemacht. Die Menge der Daten ergeben rund 1.000 Gigabyte Daten. Auch die Videoüberwachung des Geländes wurde ausgewertet, konnte jedoch nichts zur Auflösung des Falles beitragen. „Wir unterstützen die nun laufende Öffentlichkeitsfahndung der Polizei ausdrücklich und nutzen dafür auch unsere Kanäle. Das ist selbstverständlich,“ bestärkt Veranstalter Mack.
Wieso läuft eine Öffentlichkeitsfahndung?
"Mit einer Öffentlichkeitsfahndung greift man in ein sehr persönliches Recht ein. Deshalb hat sie hohe rechtliche Hürden", erklärt ein Pressesprecher der Polizeipräsidiums Schwaben Nord auf Nachfrage. "Eine Öffentlichkeitsfahndung kann nur dann erfolgen, wenn eine schwere Straftat vorliegt und andere Ermittlungsansätze keinen Erfolg brachten." Will die Polizei zur Ermittlung eine Öffentlichkeitsfahndung durchführen, so wendet sie sich an die Staatsanwaltschaft. Diese muss sie dann bei einem Richter beantragen. Dann wiegt das Öffentliche Interesse schwerer, wie das der Wahrung der Persönlichkeitsrechte, heißt es aus der Pressestelle weiter. Gibt ein Richter dem Antrag statt, dürfen die Bilder auch ohne Verpixelung veröffentlicht und verbreitet werden.
Kriminalpolizei bittet um Mithilfe
Die Kriminalpolizei Dillingen ermittelt in diesem Fall wegen sexueller Nötigung und bittet um Zeugenhinweise unter der Telefonnummer 09071/560. Wer kann Hinweise zu der auf den Bildern abgebildeten Person geben? Wer kann Hinweise zu Tat oder Tatverdächtigem geben?