Am 05.03.2024, um 08.55 Uhr, wollte eine 38-jährige Autofahrerin vom Gelände eines Drogeriemarktes in der Kaiser-Karl-Straße auf die durchgehende Fahrbahn einfahren. Dabei missachtete die Frau die Vorfahrt eines in Richtung Altdorf fahrenden 22-Jährigen und prallte in dessen Beifahrerseite. Beide Beteiligte blieben unverletzt. Es entstand ein Sachschaden von ca. 8.000 Euro. (pm)