Vor Ort sollte der Geschädigte zum Tathergang und Täter befragt werden, jedoch war ein zielführendes Gespräch mit dem Geschädigten nicht möglich und er beleidigte sogar die eingesetzten Beamten. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Beleidigung. (pm)
Vor Ort sollte der Geschädigte zum Tathergang und Täter befragt werden, jedoch war ein zielführendes Gespräch mit dem Geschädigten nicht möglich und er beleidigte sogar die eingesetzten Beamten. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Beleidigung. (pm)