Die hierfür zuständige Asylbewerberleistungsstelle im Landratsamt Donau-Ries hat in den letzten Wochen bereits Bezahlkarten an etwa 600 Personen ausgehändigt. Eine Bezahlkarte erhalten Personen, die Ansprüche auf Asylbewerberleistungen haben und mindestens 14 Jahre alt sind.
Bargeld, das bislang zum Großteil durch die Städte und Gemeinden vor Ort ausgehändigt wurde, wird ab Juli nicht mehr ausbezahlt. Die Leistungsbehörde bucht stattdessen den zustehenden Betrag nach dem Asylbewerberleistungsgesetz als Guthaben auf die Bezahlkarte.
Die Abhebung von Bargeld ist pro Monat auf 50,00 Euro beschränkt. Die Bezahlkarte ist in allen Läden und bei allen Dienstleistern einsetzbar, die Karten des Zahlungsdienstleisters Mastercard akzeptieren. Überweisungen, Online-Einkäufe, Glücksspiel und der Einsatz bei Geldübermittlungsdienstleistern sind mit der Bezahlkarte hingegen nicht möglich. Die Bezahlkarte ist jeweils auf den zulässigen Aufenthaltsbereich nach dem Ausländerrecht regional beschränkt. (dra)