Pflegestützpunkt Donau-Ries

Vereinfachte Registrierung für ehrenamtlich tätige Einzelpersonen und Steuererleichterungen

Die Ehrenamtskarte Bayern. Bild: Max Hartmann
Der Pflegestützpunkt Donau-Ries weist darauf hin, dass es ab Juli 2024 bedeutende Erleichterungen für ehrenamtlich tätige Einzelpersonen gibt, die Menschen mit Pflegebedarf unterstützen.

Privatpersonen, die im Haushalt helfen oder Betreuungsleistungen für Personen mit anerkanntem Pflegegrad erbringen, können sich nun einfacher bei der Pflegeversicherung registrieren und über den Entlastungsbetrag abrechnen lassen.

Die Beantragung eines Institutionskennzeichens (IK) ist ab 01. Juli 2024 nicht mehr zwingend erforderlich, wird jedoch aus abrechnungstechnischen Gründen weiterhin empfohlen. Für eine bequeme Antragstellung kann das IK nun auch online beantragt werden.

Eine weitere wesentliche Neuerung betrifft die Steuerregelung: Aufwandsentschädigungen, die im Rahmen solcher ehrenamtlicher Tätigkeiten gezahlt werden, bleiben steuerfrei. Diese Regelung gilt, wenn die Tätigkeit eine sittlich-moralische Pflicht erfüllt und maximal zwei Personen unterstützt werden.

 

Aktuelle Änderungen und weiterführende Informationen zum Thema „ehrenamtlich tätige Einzelpersonen“ stehen auf der Webseite https://www.einzelperson-bayern.de zur Verfügung. 

Für weitere Fragen rund um das Thema Pflege, insbesondere zu den neuen Regelungen für ehrenamtlich tätige Einzelpersonen, bietet der Pflegestützpunkt Donau-Ries individuelle, umfassende, neutrale und kostenfreie Beratung an. Die Pflegeberaterinnen sind an beiden Standorten in Nördlingen und Donauwörth telefonisch erreichbar unter 0906 74 – 6886, - 6116. Weitere Informationen finden Sie auch unter https://www.donau-ries.de/service-beratung/pflegestuetzpunkt. (dra)