Thomas Stach, stellvertretender Technikleiter bei Kutzschbach, beleuchtete anhand von Praxisbeispielen, wie Hacker im Darknet agieren und Unternehmen erpressen. Im Mittelpunkt stand zudem die neue EU-Cybersicherheitsgesetzgebung (NIS-2-Richtlinie), die bis Oktober 2024 in deutsches Recht umgesetzt wird. Manfred Schuster, (IT-Consultant für Informationssicherheit und Datenschutz bei Kutzschbach) erklärte, welche Unternehmen betroffen sind, welche Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind und welche Pflichten die Geschäftsführung hat.
Meinung von Manfred Schuster
„Die Anforderungen an die Cybersicherheit steigen stetig, und Unternehmen müssen sich darauf vorbereiten. Die NIS-2-Richtlinie wird dabei zu einem zentralen Element für den Schutz kritischer Infrastrukturen und Unternehmensdaten“, betonte Manfred Schuster in seinem Fazit. Die Veranstaltung verdeutlichte einmal mehr die Wichtigkeit eines proaktiven Umgangs mit Cybersicherheit und das wachsende Bewusstsein für die rechtlichen Verpflichtungen im Rahmen der NIS-2-Richtlinie.
Die Teilnehmer erhielten wertvolle Informationen und praktische Ansätze, wie sie ihre Unternehmen auf die kommenden Herausforderungen vorbereiten können. Der Abend endete mit einem regen Austausch und Diskussion über die praktische Umsetzung der NIS-2-Richtlinie.
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Sie haben Interesse an Themen wie diesen? Dann kommen Sie gerne auf das Technologie Centrum Westbayern oder Kutzschbach Electronic GmbH & Co. KG zu. Weitere Informationen unter www.tcw-donau-ries.de und www.kutzschbach.de.