Ein sehr seltenes Delikt wurde am 14.04.2025, um 18:08 Uhr, von einem Zeugen in Felsheim angezeigt. Der Mann beobachtete einen Angler auf der Wörnitz, welcher in einem Motorboot unterwegs war. Eine verständigte Streife der PI Donauwörth konnte vor Ort einen 43-jährigen Mann in einem Fischerboot mit Elektromotor antreffen.
Der 43-Jährige hatte sowohl einen Fischereischein als auch einen Erlaubnisschein für das Wörnitz-Gewässer. Allerdings konnte er keine wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung für die Benutzung des Elektromotors vorweisen. Die Folge war eine Anzeige nach dem Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts. Der Angler setzte seine Tour anschließend mit Paddeln fort.