Am vergangenen Mittwoch stand der 48-jährige Uwe K. vor dem Schöffengericht des Amtsgericht in Nördlingen. Verantworten musste sich der Mann aus dem Landkreis wegen dem Vorwurfs des schweren Menschenhandels in Tateinheit der Zuhälterei, der versuchten Erpressung und dem Besitz von Kinder-und Jugendpornografie.
Nördlingen - Es lässt sich nur schwer wiedergeben, was dem 48-jährigem Uwe K. am vergangenen Mittwoch von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt wird. Der Mann soll im Jahr 2014, mutmaßlich aus Geldnot, seine damalige 21-jährige Freundin zur Prostitution gezwungen haben. Mehrmals habe der 48-Jährige für seine deutlich jüngere Freundin "Sex-Dates" im Internet mit potentiellen Freiern für sie ausgemacht, gegen ihren Willen, erklärt die mittlerweile 24-Jährige.
Monate zuvor haben sich der 48-jährige Uwe K. und die Österreicherin im Internet kennengelernt. Zuerst wohnten die beiden in Würzburg, bevor sie gemeinsam in die Heimat der jungen Frau nach Österreich zogen. Finanziert habe das Liebespaar ihr Leben monatelang über das Erbe, das die heute 24-Jährige nach dem Tod ihres Vaters erhalten hatte. Nachdem das Erbe langsam zur Neige ging, und der 49-Jährige in Österreich keine Arbeit fand, zwang der Mann sie zur Prostitution, erklärt die 24-Jährige. Ganze drei mal hatte die junge Frau in der gemeinsamen Wohnung der beiden in Österreich Geschlechtsverkehr mit fremden Männer. Das Geld, je 150 Euro, nahm Uwe K. jedes mal der jungen Frau nach dem Treffen ab. Als der 48-Jährige ein viertes Treffen für seine Freundin über das Internet arrangierte, wehrte sich die junge Frau und vertraute sich schließlich einem Bekannten an. Dieser schickte sie sofort zur Polizei. Im Laufe der nachfolgenden Wochen zog der 49-jährige Mann dann schließlich in den Landkreis Donau-Ries und versuchte von hier aus seine Exfreundin zu erpressen. Mit dabei hatte er den Hund der jungen Frau, einen reinrassigen Husky, und ihr Auto. Um beides wieder zu bekommen, forderte Uwe K. von seiner Exfreundin insgesamt 14 000 Euro.
Im Laufe der Ermittlungen durchsuchte die Polizei im Mai 2015 die Wohnung des 48-jährigen Uwe K. Auf einem Rechner und mehreren Smartphones fanden die Beamten insgesamt 1799 Dateien mit Bild- und Videomaterial mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt. Des Weiteren wurden auf den Festplatten des Angeklagten diverse Chatverläufe gefunden, die sexuelle Unterhaltungen zwischen, mutmaßlich dem Angeklagtem, und Minderjährigen, zeigen. Der Angeklagte räumte den Besitz dieser Dateien schließlich vor Gericht ein. Seine Exfreundin zur Prostituion gezwungen zu haben, stritt der Mann jedoch ab. Eine eigene Aussage vor Gericht wollte der 48-Jährige aufgrund des großen Medieninteresses an diesem Fall jedoch nicht machen.
Staatsanwältin Kathrin Schmid fordert Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten
Die Staatsanwaltschaft, die keine Zweifel an der Aussage der Geschädigten hatte, forderte in ihrem Abschlussplädoyer insgesamt eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten. Verteidiger Dr. Ulrich Rosskopf hingegen forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten auf Bewährung für den Besitz von kinder- und jugendpornografischem Material. Für die Sachverhalte des schweren Menschenhandels und der versuchten Erpressung gäbe es laut Dr. Rosskopf keine zureichenden Tatbestände.
Richterin Andrea Eisenbarth verurteilte den 48-jährigen Mann wegen schweren Menschenhandels in Tateinheit der Zuhälterei, wegen versuchter Erpressung und dem Besitz von Kinder- und Jugendpornografie zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten. Richterin Eisenbarth betonte, dass sie und die Schöffen keinerlei Zweifel an der Aussage der jungen Frau hegen.