Großeinsatz in der Dillinger Straße Bild: Matthias Stark
Im Prozess gegen einen Mann, der im März 2019 eine schreckliche Bluttat in Donauwörth anrichtete, ist nun ein Urteil gefallen. Der 35-Jährige ist nicht schuldfähig, frei kommt er deshalb aber trotzdem nicht.

Seit vergangener Woche stand ein 35-jähriger Mann vor dem Landgericht in Augsburg. Wie berichtet, richtete er vor gut einem Jahr eine schreckliche Bluttat an. Er tötete seinen Nachbarn, einen 49-jährigen Familienvater, durch mehrere Messerstiche und verletzte dessen Frau schwer. Am Mittwoch wurde nun ein Urteil gefällt. 

Das psychiatrische Gutachten, welches im Verfahren vorgetragen wurde, zeigt nun, wie schwerwiegend die Erkrankung des Angeklagten ist. Laut Gutachter leide der 35-Jährige an schizophrenen Psychosen. In seinem Wahn hielt er den Geschädigten für einen Hexer, der bereits in den Wochen vor der Tat durch die Wand in seine Wohnung gekommen wäre und ihn dort gewürgt habe. Dieser Hexer habe den Angeklagten immer wieder heimgesucht. Um ihn zu vertreiben habe er in der ganzen Wohnung und im Treppenhaus Kaffeepulver und Pfeffer verstreut. Einige Tage später spitzte sich die Situation zu, als ihm ein Geist befohlen hätte, den Hexer, also den indisch stämmigen Nachbarn, zu töten. Hätte er es nicht getan, hätte der Hexer ihn getötet, das glaubte zumindest der Angeklagte. Er bewaffnete sich mit einem Küchenmesser und einem Seil, und ging am Morgen des Tattags im Hof des Anwesens in der Donauwörther Bahnhofstraße auf seinen Nachbarn los. Als die Ehefrau des Opfers dazwischen gehen wollte, richtete er wuchtige Messerstiche auch gegen den Kopf der Frau. Sie wurde schwer verletzt, ihr Mann erlag seinen Verletzungen wenige Stunden später im Krankenhaus. 

Laut Gutachter leide der Beschuldigte unter Schizophrenie und unter Ich-Störungen, Größen- und religiösem Wahn. Er fühle sich als Gott, glaube er könne das Wetter beeinflussen und möchte Deutschland und Österreich "in Liebe vereinen". Der 35-Jährige, der aus Guinea stammt, dachte außerdem ein traditionelles Hemd, welches er am Tattag trug, würde ihn unsichtbar machen.

Angeklagter muss in psychiatrisches Krankenhaus

Der 35-Jährige sei nach wie vor eine Gefahr für die Allgemeinheit und müsse in einer geschlossenen Anstalt untergebracht werde, entschied das Gericht noch am Mittwochvormittag. Bereits seit seiner Festnahme ist der Angeklagte im psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Dass er unterzubringen sei, war auch für den Verteidiger Bernd Scharinger offensichtlich. Sein Mandat wäre therapiebereit. In seinem letzten Wort sagt der Angeklagte, dass es ihm sehr leid tue, was er der Familie angetan habe. 

Auch Staatsanwältin Martina Neuhierl und die Vertreterin der Nebenklage, Mandana Mauss, waren der Meinung, dass eine Unterbringung im Maßregelvollzug notwendig sei.

Eigentlich war der 35-Jähriger wegen Mordes und versuchtem Mord angeklagt. In einem rechtlichen Hinweis machte die Vorsitzende Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser allerdings deutlich, dass das Gericht auch Totschlag und versuchten Totschlag in Betracht ziehe. In ihrem Plädoyer wollte Staatsanwältin Neuhierl allerdings nicht von der ursprünglichen Anklageschrift abweichen. Für sie läge das Mordmerkmal Heimtücke vor, obwohl beim Beschuldigten, wie vom Gutachter bestätigt, die Einsichtsfähigkeit aufgehoben sei. Dass er letztendlich vom Gericht wegen Totschlags und versuchtem Totschlag verurteilt wird, spielt im Endergebnis keine Rolle. Der Mann wird auf unbestimmte Zeit im Maßregelvollzug, also in einer forensischen Anstalt untergebracht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.