Dem Angeklagten wurde eine Reihe an Straftaten zur Last gelegt. Ende Juli 2024 soll er mit zwei weiteren Personen in Asbach-Bäumenheim einen 37-Jährigen angegriffen haben. Beim Angriff wurden ein Baseballschläger und ein Pfefferspray verwendet, um das Opfer zu verletzen. Außerdem forderten die bislang unbekannten Täter den Geschädigten dazu auf, sein Bargeld herauszugeben. Die Angriffe waren so heftig, dass das Opfer u.a. eine Kopfplatzwunde, eine Platzwunde am unteren linken Auge, diverse Hämatome und Prellungen davontrug.
Angeklagtem werden mehrere Straftaten vorgeworfen
Wie in der Anklageschrift zudem festgestellt wurde, konnte der Geschädigte rechtzeitig mit seinem Pkw flüchten und den Angriff bei der PI Rain melden. Während des Fluchtversuchs wurde allerdings auch das Auto des Opfers beschädigt. Von der Staatsanwaltschaft wurde dem Angeklagten deshalb besonders schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung zur Last gelegt. Doch dem nicht genug. Etwa im selben Zeitraum war der Angeklagte durch weitere Straftaten aufmerksam geworden. So soll er am 4. Juli zunächst mit zwei Mittätern eine größere Menge Kupferkabel vom Gelände der Firma Elektro Thum aus Forheim entwendet haben. Am 8.7. sei es dann zum Diebstahl von Tilidin-Tabletten aus einer Flüchtlingsunterkunft gekommen.
Verhandlung über Angriff wird vertagt
Zu Beginn der Verhandlung zeigte sich der Angeklagte, der sich seit August 2024 in Untersuchungshaft in München / Stadelheim befindet, geständig – zumindest was den Diebstahl der Kabel und der Tabletten angeht. Am tätlichen Angriff auf dem Parkplatz des TC Bäumenheim sei er laut seinem Anwalt allerdings nicht beteiligt gewesen. Das Problem aus Sicht des verhandelnden Schöffengerichts: Wie das Opfer in seiner Zeugenaussage bestätigte, seien alle drei Täter maskiert gewesen, er könne den Angeklagten also nicht identifizieren. Auch DNA-Spuren waren am Tatort nicht zu finden. Da sich der Angeklagte selbst nicht zu den Vorwürfen äußern wollte, vertagte das Gericht die Verhandlung. Eine Fortsetzung wird bereits am 21. Februar stattfinden. Dann wird auch einer der vermeintlichen Mittäter in den Zeugenstand gerufen. Da dieser im Vorfeld bereits auf Bewährung verurteilt wurde, ist er dazu verpflichtet vor Gericht auszusagen. Richterin Dr. Huber verspricht sich davon mehr Klarheit in einem Prozess, der aktuell lediglich auf Indizien basiert. „In Absprache mit den Schöffen sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass es sich bei dem Angriff um das gewichtigste Delikt des Tatkomplexes handelt. Ich bin nicht bereit hier einen Freispruch oder ein Urteil zu erwirken, ohne mit einem möglicherweise entscheidenden Zeugen über die Tatnacht gesprochen zu haben“, so die Richterin.