Gerichtsprozess

Kindesmissbrauch in Deiningen: Angeklagter kommt auf Bewährung frei

Der Angeklagte (r.) mit seinem gesetzlichen Betreuer (l.) und Verteidiger Jörg Seubert. Bild: Thomas Oesterer
Einem Mann aus Deiningen wird u. a. sexueller Missbrauch einer Sechsjährigen vorgeworfen. Nach einem vollumfänglichen Geständnis kommt der Angeklagte jetzt auf Bewährung frei.

Am heutigen Donnerstag startete vor dem Jugendschutzgericht in Augsburg der Prozess gegen einen Mann aus Deiningen. Laut Anklageschrift habe dieser zunächst mehrfach für Erregung öffentlichen Ärgernisses gesorgt, indem er während des Tatzeitraums - 1. bis 15. Juni 2023 - im für seine Nachbarn gut einsehbaren Garten saß und dabei an seinem entblößten Glied manipulierte. Insgesamt wurde der Angeklagte dabei in vier Fällen von seinen Nachbarn beobachtet und entsprechend angezeigt. Hinzu kommt, dass dem Angeklagten vorgeworfen wird, er habe im selben Garten eine Sechsjährige sexuell missbraucht. Demnach habe er im gemeinschaftlich genutzten Garten die minderjährige Geschädigte am Bauch und am Rücken gestreichelt. Das Mädchen war zu diesem Zeitpunkt nur mit einer Unterhose und einem Handtuch bekleidet.

Angeklagter legt vollumfängliches Geständnis ab

Der Prozess endete allerdings schneller als womöglich im Vorfeld der Verhandlung angenommen. Denn direkt zu Beginn bat Verteidiger Jörg Seubert um ein Rechtsgespräch. Darin einigten sich Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Richterin Mayer samt ihrer Schöffen auf eine Bewährungsstrafe, da sich der Angeklagte dazu bereit erklärte, alle Anklagepunkte vollumfänglich einzugestehen. Die Anklagepunkte lauteten konkret: Erregung öffentlichen Ärgernisses in vier Fällen und sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit. Daraufhin wurden die Zeugen entlassen. Dem in Aussicht gestellten Strafmaß schloss sich das Gericht letztendlich an und so wurde der Angeklagte zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Zu den Bewährungsauflagen gehört ein Kontaktverbot zu den Geschädigten und ein sofortiger Wohnsitzwechsel. Heißt im Umkehrschluss: Der Verurteilte kann nicht mehr in seine Wohnung in Deiningen zurück und muss sich jetzt um eine andere Lösung bemühen.

Gerichtsurteil "eine Ausnahme"

Richterin Mayer erklärt das Strafmaß: "Zu Ihren Gunsten spricht, dass Sie ein Geständnis abgelegt und damit dem Mädchen und ihrer Familie erspart haben, vor Gericht auszusagen". Außerdem handle es sich um einen Tatbestand, der im Spektrum des sexuellen Missbrauchs eines Kindes doch eher im unteren Bereich zu verorten sei. Diese Einschätzung und die Tatsache, dass sich der Angeklagte bereits seit vier Monaten in Untersuchungshaft befindet, habe das Gericht zu diesem Urteil bewogen, wenngleich es sich dabei laut der Richterin um "eine Ausnahme" handle. Eine Ausnahme besonders deshalb, weil der Mann bereits vor rund zehn Jahren wegen eines ähnlich gelagerten Falls zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Die Aufhebung des Haftbefehls erfolgte direkt im Anschluss an die Verhandlung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.