Die 3. Strafkammer unter dem Vorsitz von Dr. Christoph Kern wird das Verfahren ab dem 19. April 2023 verhandeln. Aktuell sind zwölf Hauptverhandlungstage angesetzt. Die 3.Strafkammer hat mehr als 60 Zeugen und vier Sachverständige geladen. Zehn Geschädigte beantragten die Zulassung als Nebenkläger*innen. Diesen Anträgen hatte die Kammer bereits im Jahr 2022 stattgegeben.
Dem angeklagten 60-jährigen Anästhesisten liegt der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung in 51 Fällen in Tateinheit mit Unterschlagung in Tateinheit mit Anwendung mangelhafter Medizinprodukte sowie ein weiterer Fall der Unterschlagung zur Last.
Der Angeklagte soll die 51 Geschädigten bei Operationen aufgrund missachteter Hygieneregeln im Tatzeitraum von Februar 2017 bis April 2018 mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert haben. Die Unterschlagung bezieht sich jeweils auf zur Narkose eingesetzte Opiate. (pm)