Laut einer Pressemitteilung des Bistums Augsburg ist das kirchliche Verfahren gegen den früheren Stadtpfarrer von Nördlingen abgeschlossen. Dem Priester, der sich seit dem Bekanntwerden der Missbrauchsfälle im Ruhestand befindet, wird für zwei Jahre die Ausübung seines Amtes untersagt. Auch danach wird der Pfarrer nur in sehr begrenztem Rahmen tätig sein dürfen.
Nördlingen - Die Kongregation für die Glaubenslehre hat im Fall des früheren Dekans von Nördlingen den Bischof von Augsburg Anfang März beauftragt, gegen den Priester ein Dekret zu erlassen. Damit ist dieser Fall auch kirchenrechtlich abgeschlossen. Im nächsten Amtsblatt (Juni) der Diözese Augsburg wird eine entsprechende Mitteilung veröffentlicht werden. Der Diözesanbischof untersagt dem früheren Stadtpfarrer darin die Ausübung der mit der Weihe verbundenen Vollmachten auf die Dauer von zwei Jahren, zunächst bis zum 1. Mai 2020. Ausgenommen ist davon nur die private Zelebration des Heiligen Messopfers. Nach Ablauf dieser Frist wird der Ortsordinarius Art und Umfang der zukünftigen Ausübung seines priesterlichen Dienstes festlegen. Die Glaubenskongregation hat dem Diözesanbischof hierzu jedoch bereits ausdrücklich mitgeteilt, dass dem Priester, der sich seit Bekanntwerden der Missbrauchsfälle im Ruhestand befindet, auch über den Ablauf dieser Frist hinaus keinerlei Kontakt mit Minderjährigen gestattet ist. Sollte er nach Ablauf dieser Frist die Erlaubnis bekommen, wiederum priesterlich tätig sein zu dürfen, wird dies nur in einem sehr begrenzten Rahmen sein, wobei diese Vorgabe der Glaubenskongregation auf jeden Fall eingehalten werden muss.
Bei der Diözese Augsburg war im Herbst vergangenen Jahres das Schreiben eines Betroffenen eingegangen, der einen mehrere Jahrzehnte zurückliegenden Fall sexuellen Missbrauchs durch den Priester schilderte. Der 68-jährige Pfarrer räumte diesen Fall vollumfänglich ein und wurde auf eigene Bitte hin in den Ruhestand versetzt. Nach Bekanntwerden dieses Falles haben sich bei der Diözese Augsburg weitere vier Betroffene gemeldet, die ebenfalls Vorwürfe gegen den Pfarrer erhoben. Die Diözese hatte zur Prüfung der strafrechtlichen Relevanz sowohl die Staatsanwaltschaft informiert als auch ein kirchliches Verfahren in die Wege geleitet. (pm)