Mobilfunkmast

Bürgerentscheid in Rögling muss wiederholt werden

Symbolbild Bild: pixabay
Am 10. März stimmten die Bürger in Rögling über den Standort des neuen Mobilfunkmasten ab. Die Entscheidung fiel auf die Ortsmitte. Wegen eines Flyers, den der Gemeinderat vor der Abstimmung verteilt hat, muss nun aber erneut abgestimmt werden.

Am 10. März stimmten die Bürger der Gemeinde über den Standort des neuen Mobilfunkmasten ab. Im Gemeinderat hatten vorher alle Gremiumsmitglieder für den Standort in der Ortsmitte, auf dem Dach des Feuerwehrhauses, gestimmt. Nur die Bürgermeisterin Maria Mittl war dagegen. Es kam zum Bürgerentscheid: Wie sehr das Thema die Röglinger bewegte, zeigte auch die Wahlbeteiligung von 82 Prozent. Für den Standort auf dem Feuerwehrhaus stimmten am Ende 233 Wähler, 196 waren dagegen. Auf einen alternativen Standort, 400 Meter außerhalb des Ortes, entfielen 213 Stimmen, 208 sprachen sich gegen den Standort aus.

Allerdings muss nun erneut abgestimmt werden. Der Gemeinderat in Rögling wird sich in der morgigen Sitzung mit den neusten Entwicklungen beschäftigen. "Diesen Schock muss ich erst einmal verdauen", erklärt Mittl im Gespräch mit unserer Redaktion. Sie hat bisher nur eine mündliche Auskunft bekommen, dass der Bürgerentscheid vom 10. März nicht gültig ist. Mittlerweile hat sich das Landratsamt zu dem Sachverhalt auch schriftlich geäußert

Landratsamt erklärt Abstimmung für ungültig

"Das Landratsamt Donau-Ries hat die am 10.03.2019 in der Gemeinde Rögling durchgeführten Bürgerentscheide zum Thema Standortwahl für den Mobilfunkmast mit Bescheid vom 01.04.2019 für ungültig erklärt. Dies bedeutet, dass nach Bestandskraft dieses Bescheids die Bürgerentscheide zu wiederholen sind", heißt es in der schriftlichen Stellungnahme. Grund für die Entscheidung ist ein Flyer des Gemeinderats, der einige Tage vor der Abstimmung in Rögling verteilt wurde. 

"Insbesondere die im Flyer des Gemeinderates enthaltene Abstimmungsempfehlung in Form eines angekreuzten Musterstimmzettels verstößt gegen das Sachlichkeitsgebot, das die Gemeinde bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit bindet. Außerdem enthielt der Flyer Angaben, für die laut Telekom keine Aussicht besteht, Vertragsinhalt zu werden, was sich einem Leser des Gemeinderatsflyers jedoch nicht ohne weitere Informationen erschließt. Nach dem Paritätsgebot müssen zudem bei amtlichen Informationen die von den Vertretern des Bürgerbegehrens vertretenen Auffassungen in gleichem Umfang dargestellt werden", erklärt das Amt weiter.

Bei dem knappen Abstimmungsergebnis am 10. März mit einem Unterschied beim Stichentscheid von 21 Stimmen könne nicht ausgeschlossen werden, dass bei Beachtung des Paritäts- und Sachlichkeitsgebots möglicherweise ein anders Abstimmungsergebnis zustande gekommen wäre.

Werfen weitere Gemeinderäte das Handtuch?

Zum Jahreswechsel 2018/2019 kündigte Gemeinderat Konrad Fieger seinen Rücktritt als Gemeinderat an. Nach der durchaus kuriosen Suche nach einem Nachrücker wurde Martin Templer Gemeinderat. Mit gerade einmal vier Stimmen. Alle anderen Nachrücker, die vor ihm standen, hatten abgesagt.

Der Streit um den Mobilfunkmast - hier stehen sich Gemeinderat und Bürgermeisterin gegenüber - könnte nun weitere Konsequenzen nach sich ziehen. Laut unseren Informationen überlegen sich weitere Gemeinderäte Konsequenzen zu ziehen und ihr Amt niederzulegen. Zwei Gemeinderäte haben sich bereits definitiv zu einem Rücktritt entschieden und die VG Monheim auch darüber in Kenntnis gesetzt. Einer der beiden nennt in einem Flugblatt, das an alle Haushalte in Rögling ging, "die nicht funktionierende Zusammenarbeit mit dem Gemeindeoberhaupt" als Grund für seinen Rücktritt.

Geschäftsführer und Gründer. Immer direkt vor Ort wenn etwas passiert, auch in der Nacht. Verantwortlich für den Anzeigenverkauf. Bespricht dienstliches gerne bei einem Arbeitsessen. Fußballer. Hat ein Faible für antike Holzmöbel. Bringt Tochter und Hund gerne mit ins Büro.

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