Cannabiskonsum ist nun legal (Symbolbild) Bild: pixabay
Das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis führt noch zu einigen Unsicherheiten im Alltag. Nun hat der Nördlinger Stadtrat für Klarheit gesorgt.

Seit dem 1. April 2024 ist das neue Gesetz zur Legalisierung von Cannabis bundesweit in Kraft getreten. Einzige Ausnahme: Die Regelungen zum Eigenanbau in sogenannten Anbauvereinigungen sind erst ab dem 1. Juli 2024 gültig. Damit darf Cannabis nun in der Öffentlichkeit konsumiert werden. Allerdings mit Einschränkungen, was zu Unsicherheiten im Umgang mit der neuen Gesetzeslage führt.

Daher hat der Stadtrat Nördlingen in seiner Sitzung am Dienstag die neuen Regelungen verlesen und auch klargestellt, was diese für Veranstaltungen wie das Stabenfest oder die Nördlinger Mess‘ bedeuten. Grundsätzlich sei es demnach Kommunen erlaubt, den Konsum von Cannabis in Bereichen zu verbieten, wo sich viele Menschen aufhalten. Allerdings gibt es aktuell noch keine Rechtsgrundlage für den Erlass einer entsprechenden Verordnung, diese werde erst für Pfingsten erwartet.

Regeln für Cannabiskonsum in der Öffentlichkeit

Daher macht die Stadt Nördlingen bis dahin bei kommenden Veranstaltungen, insbesondere Stabenfest und Nördlinger Mess‘, vom Hausrecht Gebrauch und verbietet Cannabiskonsum innerhalb der Veranstaltungsflächen. Dies gelte auch für das bald öffnende Freibad, wo der Konsum von Cannabis durch das Hausrecht ebenfalls verboten wird.

Grundsätzlich sieht das Gesetz vor, dass es keinerlei Konsum in Gegenwart von Personen unter 18 Jahren geben darf. Weitere Verbote gelten in Anbauvereinigungen oder in Sichtweite dieser Vereinigungen sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 Uhr und 20 Uhr. Ebenso ist der Konsum in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten untersagt. Unter Sichtweite versteht das Gesetz eine Entfernung von mehr als 100 Metern vom Eingangsbereich.

Neben der Regelung des Konsums enthält das Gesetz auch einen Strafen- und Bußgeldkatalog bei Zuwiderhandlungen. In Bayern werden diese Bußgeldvorschriften durch den Bußgeldkatalog „Konsumcannabis“ ergänzt. Zudem will der Freistaat den Cannabiskonsum im öffentlichen Raum weiter begrenzen. Entsprechende Regelungen sollen hierfür im Gesundheitsschutzgesetz geschaffen werden.