Am 24. September findet zum 19. Mal die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. Auch die Bürgerinnen und Bürger in unserem Wahlkreis sind dann dazu aufgerufen ihre Stimme abzugeben. Einige Wahlberechtigte, die sich für die Möglichkeit zur Briefwahl entschieden haben, haben ihren Stimmzettel bereits erhalten. Und genau diese Stimmzettel, genauer die rechte obere Ecke dieser Stimmzettel hat bei einigen Bürgerinnen und Bürgern für Verwirrung gesorgt. Da beim Landratsamt einige Anfragen zur Rechtmäßigkeit der Lochung der Stimmzettel eingingen, hat sich das Landratsamt mittels einer Pressemitteling dazu geäußert.
Landkreis - "Bürgerinnen und Bürger des Wahlkreises 254 – Donau-Ries, die bereits ihren Stimmzettel erhalten haben, weil sie per Briefwahl bei der Bundestagswahl abstimmen möchten, haben es sicherlich schon bemerkt: Die amtlichen Stimmzettel sind oben rechts mit einer Lochung versehen. Dies stellt jedoch keinen Fehler dar und die Geheimhaltung der Abstimmung ist ebenfalls weiterhin gewahrt. Vielmehr ist dieses Merkmal auf der rechten oberen Seite seit der Bundestagswahl 2009 eine Tasthilfe für Blinde und Sehbehinderte", heißt es in der Pressemitteilung des Landratsamtes. Die Lochungen sind auf allen der rund 200.000 Stimmzetteln des Wahlkreises 254 Donau-Ries (Landkreise Donau-Ries, Dillingen a. d. Donau und acht Gemeinden des Landkreises Aichach-Friedberg) angebracht. Rechtliche Ermächtigung dieser Maßnahme ist in § 45 Abs. 2 Bundeswahlordnung geregelt. Die Lochung stellt eine Tasthilfe für Blinde und Sehbehinderte dar, die dadurch selbständig erkennen können, wo am Stimmzettel oben und unten und wo rechts und links ist. Damit sind diese Personen in der Lage, den Stimmzettel ohne Hilfe in die entsprechende Wahlschablone einzulegen und zu wählen.(pm)