Die bayerischen Landratsämter als Verwaltungsbehörden der Landkreise haben eine Doppelfunktion: Sie sind einerseits kommunale Gebietskörperschaften, verwalten sich hier zum Teil selbst und erledigen eigene Aufgaben mit eigenem kommunalem Personal. Daneben erfüllen die Landratsämter aber auch staatliche Aufgaben und sind zum Beispiel wie im Falle des Landkreises Donau-Ries für Staatliches Schulamt, Gesundheitsamt und Umweltbehörde zuständig.
„Für diese staatlichen Aufgaben muss die CSU/Freie-Wähler-Regierung dem Landratsamt Geld vor allem für Personal überweisen – das fällt aber zu gering aus. Wichtige Aufgaben bleiben dadurch liegen oder müssen vom Landkreis selbst getragen werden“, kritisiert Abgeordnete Eva Lettenbauer. Springt das Landratsamt mit kommunalem Personal ein, um den Mangel an staatlichem Personal auszugleichen, kostet das sowohl den Landkreis als auch die Städte und Gemeinden viel Geld. Im Jahr 2023 ergab eine Untersuchung des Bayerischen Landkreistags, dass die Landratsämter in Bayern bei der Finanzierung staatlicher und übertragener Aufgaben stark unterfinanziert sind. Im Durchschnitt beträgt die Unterdeckung nun 4,8 Millionen Euro pro Landratsamt, im Donau-Ries sogar 6 Millionen Euro. Landrat Rößle teilt mit, dass die aktuelle Nichtbesetzung staatlicher Stellen und die daraus resultierende Besetzung mit kommunalem Personal hat im Landkreis erhebliche Auswirkungen auf die Kreisumlage haben. Bei einer Unterdeckung von derzeit 6 Millionen Euro entspräche dies einer Erhöhung der Kreisumlage um etwa 2,5 %.
Lettenbauer: „Das Geld fehlt dann an anderer Stelle. Es kann nicht sein, dass Gemeinden beispielsweise das Schwimmbad oder den Kinderspielplatz nicht sanieren können, weil Söder nicht bezahlt, was er bestellt“. Die Grünen im Bayerischen Landtag fordern deshalb: Der Freistaat Bayern soll den Landkreisen die entstandenen Kosten ausgleichen. Dazu soll zunächst ein Konzept vorlegt werden, wie die Zusatzbelastung für die Landkreise, die ihnen durch den Mangel an staatlichem Personal in den Landratsämtern entsteht, im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs 2025 ausgeglichen werden kann. (dra)