Der CSU-Wirtschaftsflügel fordert die Anhebung der Verdienstobergrenze für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse auf 500 Euro.
Donauwörth – Als MU-Kreisvorsitzende Donau-Ries und Geschäftsführerin des MUBezirks Schwaben unterstützt Birgit Rössle in vollem Umfang die Forderungen des CSU-Wirtschaftsflügels und die Aussagen des MU-Bezirksvorsitzenden Schwaben, Rupert Mößmer. „Die Obergrenze von 450 Euro ist seit mehr als fünf Jahren nicht mehr angepasst worden. Sie entspricht deshalb nicht mehr den Verhältnissen am Arbeitsmarkt“, sagte der Bezirksvorsitzende der CSU-Mittelstands-Union Schwaben, Rupert Mößmer, am Mittwoch in Augsburg. Das hat der MULandesvorstand beschlossen.
Auch soll die Höhe der Obergrenze künftig weiter entsprechend der Erhöhungen beim Mindestlohn angepasst werden. Er verwies darauf, dass die monatlichen Tarifverdienste seit 2013 um insgesamt 10,6 Prozent gestiegen sind. Die Obergrenze für geringfügige Beschäftigung sei dagegen in den gleichzeitig völlig unverändert geblieben. „Das führt dazu, dass das Stundenkontingent der 450 Euro-Verträge immer geringer wird. Es ist deshalb eindeutig, dass es hier Nachholbedarf gibt“, sagte Mößmer.
Rupert Mößmer erinnerte daran, dass in vielen Branchen die nachgefragten Dienstleistungen ohne geringfügig Beschäftige gar nicht erbracht werden könnten. In der Landwirtschaft, in der Gastronomie oder vielen anderen Branchen würden diese Jobs zur Abdeckung saisonaler Spitzen benötigt. (pm)