Mindestlohnsteigerung

Neuer Mindestlohn bringt 527.000 Euro Extra-Kaufkraft pro Jahr

Neues Preisschild für den Lohn: Keiner darf weniger als 9,19 Euro pro Stunde verdienen. Das ist jetzt der gesetzliche Mindestlohn. Beschäftigte haben damit mehr Geld in der Tasche und können sich mehr leisten. Trotzdem ist „noch reichlich Luft nach oben“, meint die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Bild: NGG
Der Mindestlohn steigt ab Januar um 35 Cent auf jetzt 9,19 Euro pro Stunde – und mit ihm der Verdienst von 2.070 Menschen im Landkreis Donau-Ries. So viele Beschäftigte arbeiten hier derzeit zum gesetzlichen Lohn-Minimum.

Auch die Wirtschaft im Kreis profitiert: Die Kaufkraft wächst durch das Mindestlohn-Plus in diesem Jahr um rund 527.000 Euro. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit und beruft sich auf eine aktuelle Analyse des Pestel Instituts aus Hannover, das die Auswirkungen der Mindestlohn-Entwicklung regional untersucht hat.

„Mal ins Kino oder Essen gehen. Und auch mal etwas Neues für den Haushalt anschaffen – fast jeder Euro, den Mindestlohn-Beschäftigte am Monatsende extra haben, fließt in den Konsum. Und einen Großteil davon geben sie vor Ort aus“, sagt Tim Lubecki von der NGG-Region Schwaben. Denn wer zum untersten Lohn arbeite, könne nichts auf die hohe Kante legen. Für den Gewerkschafter ist der gesetzliche Mindestlohn aber auch nach der aktuellen Erhöhung zu niedrig: „Selbst für eine Vollzeitkraft ist es extrem schwer, mit dem Mindestlohn klarzukommen. Gerade dann, wenn auch noch Kinder im Haushalt leben. Und bei steigenden Mieten sowieso“, so Lubecki. Die NGG fordert deshalb ein deutlich stärkeres Mindestlohn-Plus. Erst in einer Größenordnung von mehr als zwölf Euro pro Stunde werde die Lohnuntergrenze „langsam armutsfest“.

NGG-Geschäftsführer Lubecki sieht bei den Löhnen „Luft nach oben“ und die Arbeitgeber in der Pflicht: „In Branchen wie dem Gastgewerbe und dem Bäckerhandwerk gehen trotz guter Wirtschaftslage selbst Fachkräfte oft nur mit dem gesetzlichen Minimum nach Hause.“ Messlatte sei aber nicht der Mindestlohn, sondern der Tariflohn. Lubecki prangert die zunehmende Tarifflucht als Hauptgrund dafür an, „dass seit Jahren viel zu viele Menschen im Niedriglohnsektor gefangen sind“ und fordert die Unternehmen auf, sich zu Tarifverträgen zu bekennen: „In den Tarifverträgen der NGG sind meist deutlich höhere Löhne, auch in den unteren Lohngruppen, vereinbart. Und wer nach Tarif zahlt, der hat auch zufriedenere Mitarbeiter, die sich im Job engagieren.“

Lubecki betont, dass von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns seit 2015 rund vier Millionen Menschen profitiert haben. Allerdings werde dieser gesetzliche Anspruch viel zu wenig kontrolliert, weil die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach wie vor nicht ausreichend personell ausgestattet sei. „Es gibt viel zu viele Schlupflöcher: Arbeitszeiten werden nicht korrekt erfasst oder Überstunden nicht bezahlt, um den Mindestlohn massenhaft zu umgehen. Das ist ein Skandal“, kritisiert der Gewerkschafter und fordert die Beschäftigten auf, ihre Januar Lohnabrechnung genau zu kontrollieren.

Bei seiner Einführung 2015 lag der gesetzliche Mindestlohn bei 8,50 Euro pro Stunde. Nach dem Mindestlohngesetz steigt er alle zwei Jahre. Wie hoch das Plus ist, hängt insbesondere von der Entwicklung der Tarifverdienste ab. Die NGG war die erste Gewerkschaft, die sich für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns stark gemacht hat. (pm)

Ein Euro mehr beim Mindestlohn brächte dem Kreis 4,3 Millionen Euro zusätzliche Kaufkraft

Nach Berechnungen des Pestel-Instituts hätte ein höherer Mindestlohn starke Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft: Würde der gesetzliche Mindestlohn um einen weiteren Euro – auf dann 10,19 Euro – steigen, wäre damit allein im Landkreis Donau-Ries ein Anstieg der Kaufkraft um 4,3 Millionen Euro im Jahr verbunden. Denn davon würden dann sogar rund 5.300 Menschen profitieren – nämlich neben den bisherigen Mindestlohnempfängern auch die Beschäftigten, die derzeit für einen Stundenlohn arbeiten, der nur knapp oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns liegt.