Deutsche Unternehmen stehen vor großen Herausforderungen, wenn es um den Markteintritt oder den Marktausbau in asiatischen Ländern geht. Zu unterschiedlich sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Vergleich zu Deutschland. Was es genau es zu beachten gibt, wie man das Tor zum asiatischen Markt öffnet und
Donauwörth - Wie viele Urlaubstage stehen meinen japanischen Mitarbeitern zu? Welche Arbeitsverträge sind in China zulässig? Kann das Urteil eines deutschen Gerichts auch in Singapur oder Thailand vollstreckt werden? Was hat es eigentlich mit dem Geschäftsführersigel auf sich? Genau um diese und ähnliche Fragen ging es bei der Veranstaltung „Alles was Recht ist - Gesetzliche Rahmenbedingungen in Asien“, die am vergangenen Mittwoch am in Donauwörth stattfand. Der Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft (BVMW) hatte zusammen mit der Allianz Deutscher Wirtschaftsanwälte in Asien (ADWA) zu dieser Veranstaltung eingeladen. Die MR PLAN Group aus Donauwörth, ein renommiertes Engineering-Unternehmen zur Optimierung von Wertschöpfungsprozessen, das über breite geschäftliche Erfahrungen und Expertise in China verfügt, hatte sich als Gastgeber für diesen Abend zu Verfügung gestellt.
Michael Heilig, Leiter des BVMW Kreisverbandes Donau-Ries (Marke DONAURIES) in der Wirtschaftsregion Bayern Süd, begrüßte die Teilnehmer mit einer kurzen Vorstellung des BVMW. Anschließend betonte er, wie wichtig es für die Unternehmen sei, sich mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen in Asien auseinanderzusetzen: „Sie haben die Zeichen der Zeit erkannt, wandte er sich an die Zuhörer und fügte hinzu: „Der Abend ist eine einmalige Chance, um Experten mit gebündeltem Fachwissen über genau dieses Thema sprechen zu hören.“
Vier Fachvorträge zum Thema
Auch Claus R. Mayer, CEO der MR PLAN Group, begrüßte die Gäste und stellte kurz sein Unternehmen vor, ehe er von den Erfahrungen der MR PLAN Group berichtete, die im Ausland auch schon die ein oder andere rechtliche Hürde zu meistern hatte. Seine Ausführungen schloss Mayer mit einer persönlichen Erkenntnis ab: „Die besten Verträge sind die, die in der Schublade bleiben.“
Im Anschluss ging es nun an die Fachvorträge. Hierfür waren extra vier ADWA-Anwälte nach Donauwörth gekommen. Alle ADWA-Rechtsanwälte sind deutsche Muttersprachler und verfügen über langjährige Berufserfahrung, haben ihren Lebensmittelpunkt im jeweiligen asiatischen Land und bieten besondere Expertise im internationalen Wirtschaftsverkehr.
Den Anfang machte Rechtsanwalt Rainer Burkardt. Er ist Gründungsmitglied von ADWA und vertritt das Netzwerk in China. In Shanghai ist er Gründer und Mitinhaber der Kanzlei Burkardt & Partner. Seit 1997 lebt und arbeitet er in China und gehört dort zu den wenigen ausländischen Anwälten mit einer langjährigen Berufs- und Beratungserfahrung. In seinem Vortrag referierte Burkardt über das „Arbeitsrecht in China“. Er erläuterte unter anderem, wie Arbeitsverträge in China funktionieren, welche Arten von Verträgen möglich sind und welchen wichtigen Stellenwert Kommunikation in China einnimmt.
Der zweite Fachvortrag des Abends kam von Michael A. Müller, der ebenfalls Gründungsmitglied von ADWA ist und das Netzwerk in Japan vertritt. Er ist Gründer und Mitinhaber der Kanzlei Mueller Foreign Law Office. In seinem Vortrag ging es um das Thema „Distributor, Tochtergesellschaft oder Joint Venture?“. In seinem Vortrag ging es unter anderem darum, welche Geschäftsform am besten gewählt werden sollte und welcher Gerichtsstand die beste Ausgangslage für die eigenen Zwecke bietet.
Den dritten Fachvortrag an diesem Abend übernahm Joachim Nowak. Auch er ist Gründungsmitglied von ADWA und vertritt das Netzwerk in Korea. Er ist der dienstälteste deutsche Rechtsanwalt in Korea und hat das europäische, insbesondere das deutschsprachige D-A-CH-Geschäft der Kanzlei Hwang Mok Park-HMP Law maßgeblich aufgebaut. Sein Vortrag befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Thema „Compliance in Asien“. In seinen Ausführungen erläuterte er, welch großes Hindernis fehlende Sprachkenntnisse, ein fehlendes Verständnis der Kultur und die riesige räumliche Trennung für Unternehmen darstellen können. Besonders ging er hierbei auf das Geschäftsführersigel ein, das im asiatischen Raum soviel Gewicht hat, wie eine Blankounterschrift. Zum Abschluss seines Vortrags betonte er nochmals, wie wichtig es sei, sich mit den jeweiligen Gepflogenheiten eines Landes vertraut zu machen und sich Unterstützung von jemandem zu holen, der sich auskennt.
Der letzte Fachvortrag der Veranstaltung zum Thema „Vollstreckungsrecht und Alternativen“ kam von Dr. Andreas Respondek. Als Gründungsmitglied von ADWA vertritt er das Netzwerk in Singapur und Thailand. Er ist Gründer und Mitinhaber der Kanzlei Respondek & Fan Pte Ltd. in Singapur und Respondek & Fan Ltd. in Bangkok. Er erläuterte, dass es immer wichtiger werde sich mit Vollstreckungsrecht und den Alternativen auseinanderzusetzen, da sich die Zahlungsmoral stetig verschlechtere. Er wies vor allem daraufhin, dass man sich im asiatischen Raum schon mal kreative Alternativen suchen müsse. Sozialer Druck sei dort manchmal ein besseres Mittel, um Zahlungen einzufordern, als ein Vollstreckungstitel.
In der anschließenden Diskussion konnten die Teilnehmer noch Fragen an die vier ADWA-Anwälte stellen und so vom geballten Fachwissen der Experten profitieren.